Archivale

Gültverschreibung

Regest: Urban jung Zaininger und Hans Grieninger, beide Bürger zu Reutlingen, Vormünder der Kinder des jung Hans Müelich selig, bekennen, daß sie mit Consens des Rats zu Reutlingen an Sambson Grötzinger und Thoma alt Knapp, beide des Rats und Zehentvögte verkauft haben 2 1/2 Gulden jährl. Zins, auf Georgii fällig, aus 1 Mannsmahd Wiesen im Grieß zwischen Sigmund Schälltz und Conrad Ochsenbach gelegen, oben auf Hans Banttlin und unten an das Wasser Echetz (= Echatz) stoßend, ganz zinsfrei, ledig und recht eigen. Dieser Kauf ist geschehen um 50 Gulden Hauptguts. Falls sie in Reichung des Zinses einmal säumig erschienen, dann haben die Zehentvögte das Recht, das Unterbfand nach der Stadt Reutlingen Recht und Gewohnheit darum anzugreifen solange, bis ihnen um Hauptgut und Zins völlige Ausrichtung widerfahren ist. Doch ist ihnen gütlich zugelassen worden, die 2 1/2 Gulden Zins mit 50 Gulden Hauptguts zurückzukaufen und zu lösen. Die Absicht der Lösung sollen sie den Zehentvögten 1/4 Jahr vorher zu wissen tun.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1342
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Das angehängte Siegel fehlt, ist abgeschnitten.

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Lorenz Zysar, Stadtschreiber zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805

Laufzeit
1583 April 24, Georgii

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1583 April 24, Georgii

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