Bestand
Kanzlei Waldenburg-Waldenburg (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Mit der Waldenburgischen Linienteilung 1615 unter den drei Söhnen Graf Georg Friedrichs I. von Hohenlohe-Waldenburg entstand die Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg. Ihre Residenz wurde Waldenburg, wo schon Graf Georg Friedrich I. residiert hatte. Philipp Heinrich, der zweitgeborene Sohn, erhielt die Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg und war der erste Vertreter dieser Linie. Nach seinem Tod 1644 ging die Herrschaft an dessen beide Söhne Wolfgang Friedrich und Philipp Gottfried über, die die Herrschaft zunächst gemeinschaftlich ausübten, bis 1658 Wolfgang Friedrich starb. Seither war Philipp Gottfried für 21 Jahre Alleinherrscher. Mit seinem söhnelosen Tod starb die Linie 1679 aus.
Da in Waldenburg schon vor 1615 eine Kanzlei bestand, konnte diese unter Philipp Heinrich fortgeführt werden. Personell wird sie kurz nach 1615 etwas abgespeckt worden sein, da erfahrenes Kanzleipersonal auch für die neu errichteten Kanzleien in Pfedelbach und Schillingsfürst benötigt wurde. Der Herrschaftsbereich der Kanzlei hatte sich durch die Herrschaftsteilung von 1615 entscheidend reduziert. Er beschränkte sich auf ein Drittel der ursprünglichen Herrschaft und umfaßte die Ämter Waldenburg mit Gailenkirchen, Kupferzell und Ohrntal. Die zeitgenössische Bezeichnung war 'Gräflich hohenlohe-waldenburgische Kanzlei'. Um 1640 findet sich aber auch noch die Anrede 'Gräflich hohenlohische Hofmeister und Räte zu Waldenburg' in den Briefadressen.
Seit der Herausbildung einer eigenständigen Kammer 1615 oder etwas später war die Kanzlei nicht mehr einzige Zentralbehörde. Auch sachlich wurde ihr Aufgabenbereich reduziert. Es entfielen die Kameralia, die nun Aufgabenbereich der Kammer Waldenburg-Waldenburg waren.
Gliederung: 1. Angelegenheiten des Gesamthauses Hohenlohe; 2. Angelegenheiten der Hauptlinie Waldenburg; 3. Angelegenheiten der Hauptlinie Neuenstein; 4. Haus- und Familiensachen der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg; 5. Allgemeine Verwaltung; 6. Kirchen- und Schulangelegenheiten; 7. Kameralangelegenheiten; 8. Gemeinde- und Untertanenangelegenheiten; 9. Militaria; 10. Beziehungen zu Auswärtigen; 11. Reichs- und Reichstagsangelegenheiten; 12. Kreis- und Kreistagssachen; 13. Graftagssachen.
1. Zur Geschichte der Kanzlei Waldenburg-Waldenburg: Mit der Waldenburgischen Linienteilung 1615 unter den drei Söhnen Graf Georg Friedrichs I. von Hohenlohe-Waldenburg entstand die Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg. Ihre Residenz wurde Waldenburg, wo schon Graf Georg Friedrich I. residiert hatte. Philipp Heinrich, der zweitgeborene Sohn, erhielt die Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg und war damit der erste Vertreter dieser Linie. Nach seinem Tod 1644 ging die Herrschaft an dessen beide Söhne Wolfgang Friedrich und Philipp Gottfried über, die die Herrschaft zunächst gemeinschaftlich ausübten, bis 1658 Wolfgang Friedrich starb. Seither war Philipp Gottfried für immerhin 21 Jahre ihr Alleinherrscher. Mit seinem söhnelosen Tod starb die Linie 1679 aus. Graf Philipp Gottfried hinterließ drei Töchter, zwei weitere waren schon vor ihm gestorben. Sein 1655 geborener Sohn Georg Friedrich starb bereits im ersten Lebensjahr. Mit dem Ende der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg 1679 verlor Waldenburg für längere Zeit seine Residenzfunktion. Die Linie hatte 54 Jahre Bestand und umfasste nur zwei Generationen. Die Herrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg wurde von den Vettern Philipp Gottfrieds aus Hohenlohe-Pfedelbach und Hohenlohe-Schillingsfürst beerbt. Da in Waldenburg schon vor 1615 eine Kanzlei bestand, konnte diese unter Philipp Heinrich fortgeführt werden. Personell wird die alte Kanzlei kurz nach 1615 etwas abgespeckt worden sein, da erfahrenes Kanzleipersonal auch für die neu errichteten Kanzleien an den Residenzen in Pfedelbach und Schillingsfürst benötigt wurde. Der Herrschaftsbereich der Kanzlei Waldenburg-Waldenburg hatte sich durch die Herrschaftsteilung von 1615 entscheidend reduziert. Er beschränkte sich nun auf ein Drittel der ursprünglichen Herrschaft. Dieses bestand aus den Ämtern Waldenburg mit Gailenkirchen, Kupferzell und Ohrntal. In den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts sind Aktenabgaben aus Waldenburg an die neuen Residenzen der Brüder des Philipp Heinrich belegt (vgl. Bü 536 f. und 544). Andere Akten der Kanzlei Wal-denburg verblieben in Waldenburg und sind hier von der neuen Kanzlei fortgeführt worden. Die zeitgenössische Bezeichnung für die Behörde war "Gräflich hohenlohe-waldenburgische Kanzlei". Um 1640 findet sich aber auch noch die Anrede "Gräflich hohenlohische Hofmeister und Räte zu Waldenburg" in den Briefadressen. Der Ausdruck "Regierung" wird erst im 18. Jahrhundert für gleichgeartete Behörden üblich. Für die in Frage kommende Zeit muss man also von der Kanzlei sprechen. In hohenlohe-waldenburg-waldenburgischer Zeit erfolgte die Herausbildung einer Kammer als eigenständige Zentralbehörde. Ob dies schon gleich beim Herrschaftsantritt Philipp Heinrichs der Fall war, ist unbekannt. Seit der Herausbildung einer eigen-ständigen Kammer war die Kanzlei nicht mehr die einzige Zentralbehörde. Auch sachlich wurde somit ihr Aufgabenbereich reduziert. Es entfielen die Kameralia, die noch vor 1615 von der Kanzlei miterledigt wurden und die nun Aufgabenbereich der Kammer Waldenburg-Waldenburg waren.
2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Mit dem Aussterben der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg 1679 verblieb das Waldenburger Archiv und die nicht mehr für Verwaltungszwecke benötigten Akten der hohenlohe-waldenburg-waldenburgischen Behörden in Waldenburg. Das Archiv in Waldenburg und damit die Unterlagen der Kanzlei Waldenburg-Waldenburg waren den Linien Hohenlohe-Pfedelbach und Hohenlohe-Schillingsfürst gemeinschaftlich, bis die Pfedelbacher Linie 1728 ausstarb. Nur geringfügig wurden noch kurrente Unterlagen an die Residenzen in Pfedelbach bzw. Schillingsfürst gezogen und gegebenenfalls fortgeführt. Auch sind vereinzelte spätere Abgaben aus dem Archiv in Waldenburg an den Linienamtmann in Öhringen, an Pfedelbach, an Bartenstein und Schillingsfürst belegt (A. Waldenburg: Regierung Schillingsfürst Bü 645). Ein Repertorium zum Waldenburger Archiv aus der Zeit um 1680 ist noch erhalten. Es ist wohl Ergebnis abschließender Ordnungsarbeiten nach Aussterben der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg. Es unterscheidet zwei Archive im Schloss Waldenburg, das obere und das untere. Die im vorliegenden Findbuch angegebenen Vorsignaturen, die den Umschlägen entnommen werden konnten, lassen sich allerdings nicht auf den Ordnungszustand von 1680 zurückführen. Sie sind aus späterer Zeit und auch für andere hohenlohe-schillingsfürstische Bestände bekannt. Der älteste Typ besteht aus einer Nummer (No) aus einer römischen Zahl, aus Verschlag (oft mit "V" oder "Ver" abgekürzt) mit ebenfalls römischer Zählung und dem Faszikel (oft als "F." abgekürzt) mit einer arabischen Zahl. Zu dieser Zeit wurden schon die Unterlagen der Kanzlei Waldenburg-Waldenburg im Waldenburger Archiv mit denen anderer Provenienzen vermischt. Auch gerieten die Unterlagen der hohenlohe-waldenburg-waldenburgischen, der hohenlohe-pfedelbachischen und der hohenlohe-schillingsfürstischen Linie durcheinander bzw. wurden entsprechend der Pertinenz vermischt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird der Ordnungszustand des Waldenburger Archivs entschieden beklagt (A. Waldenburg: Regierung Schillingsfürst Bü 679). Ein Teil der Unterlagen wurde im 19. Jahrhundert geordnet und verzeichnet. Als nach Ende des Zweiten Weltkrieges das Waldenburger Archiv nach Neuenstein ins Hohenlohe-Zentralarchiv verlagert wurde, wurden die Unterlagen erneut erfasst, diesmal aber nur listenartig. Entscheidend war, das der Waldenburger Bestand nach wie vor pertinenzmäßig strukturiert war und die stark durcheinander geratenen Unterlagen als der schwierigste Teil des Archivs bei den Titelaufnahmen nicht berücksichtigt waren. Notwendig war eine Umstrukturierung des Archivs nach dem Prove-nienzprinzip und die Bildung einer entsprechenden Beständestruktur. Dies erfolgte im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Erschließungsprojektes. Zwischen 1999 und 2002 erschloss der Archivangestellte Wolfgang Stetter alle Unterlagen des Archivs Waldenburg vor 1806 und bestimmte ihre Provenienz. Diese zeitraubende Arbeit bildete die Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes, die der Unterzeichnende abschließend im Verlaufe des Jahres 2004 besorgte. Zu diesen abschließenden Arbeiten gehörte die definitive Abgrenzung der Provenienzen, die Verzeichnung und Einordnung einer Vielzahl noch nicht verzeichneter Einzelschriftstücke, die Separierung der Akten im Magazin, die Durchnummerierung entsprechend der definitiven Anordnung im Find-buch und die redaktionelle Überarbeitung der Titelaufnahmen sowie die Abfassung des Vorwortes. Vergleichsweise oft umfassten vorliegende Akteneinheiten die Provenienzen Kanzlei Waldenburg (also vor 1615) und Kanzlei Waldenburg-Waldenburg (also nach 1615). Wenn es sich nicht um einen unwesentlichen Anteil an Vorakten handelte, den man belassen konnte, wurden solche Akten entsprechend der Provenienz geteilt und den jeweiligen Beständen zugeordnet. Sehr oft war eine solche Vermischung bei Kreistagssachen und Reichssachen der Fall. Ähnliches passierte bei Nachakten hohenlohe-pfedelbachischer oder hohenlohe-schillingsfürstischer Provenienz. Die nach 1679 entstandenen Unterlagen wurden dementsprechend der Regierung Schillingsfürst oder der Kanzlei Pfedelbach als provenienzgerechten Beständen zugeordnet. Für die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts finden sich viele an die Hauptlinie Hohenlohe-Waldenburg adressierte Schreiben, die bei der Kanzlei in Waldenburg als der Kanzlei des Linienseniors ankamen. Wenn Akten zwischen 1615 und 1679 provenienzmäßig nicht eindeutig einer der drei waldenburgischen Linien zugeordnet werden konnten (etwa bei nur abschriftlicher Überlieferung), wurden sie der Kanzlei Waldenburg-Waldenburg zugeschlagen. Oft ist beides bei Reichssachen und Kreissachen der Fall. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 35 Kanzlei Waldenburg-Waldenburg". Er umfasst einschließlich von a-Nummern 1216 Archiveinheiten in 21,10 lfd. m. Die Laufzeit reicht mit geringfügigen Vorakten aus hohenlohe-waldenburgischer Zeit von 1615 bis 1680. Neuenstein, im November 2004 Dr. P. Schiffer
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 35
- Extent
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1216 Bü (21,10 lfd.m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg
- Date of creation of holding
-
1615-1680
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
25.02.2022, 8:54 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1615-1680