Amtliche Publikation | Zeitschrift
Sammlung der königlich-württembergischen Geseze und Verordnungen : vom Jahre ... 1807 (1811)
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.germ. 168 r-1806/07
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Sammlung der königlich-württembergischen Geseze und Verordnungen ; 1807 (1811)
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Stuttgart
- (wann)
-
1811
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Württemberg
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10552469-2
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:43 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Zeitschrift
- Amtliche Publikation
Beteiligte
- Württemberg
Entstanden
- 1811
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Beylag. Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der in Gott höchst-seel. ruhenden Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löblich-Schwäbischen Creyßes respectivè General-Feld-Marechall, und General der Gavallerie, &c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Uns haben Unsere Räthe und Leib-Medici, nebst denen Stadt-Physicis, auch Chirurgis und Apotheckern allhier, mit mehrerem in Unterthänigkeit klagend angebracht, und zu erkennen gegeben, was höchst-verderbliche Unordnungen und schädliche Mißbräuche wider die, zu Erhaltung der hierüber verfaßten nutzlichen Ordnungen, zerschiedenermahlen an unsere, so Geistlich- als Weltliche Beambte, ergangene scharffe Mandata und Befehl, von Inn- und Ausländischen durch Verbotten heimlich und offentliches Practiciren, Artzneyen, Mercanziren und Handthierungen, auch Seegensprechereyen und andern verdächtigen Künsten, zu der Medicorum und Chirugorum, auch der Apothecker und deren kostbar bestellten Officinen, nicht geringen Abbruch und Nachtheil, mit der Patienten höchstem Schaden, Leibs und Lebens Gefahr, je mehr und mehr einzureissen beginnten, und dahero um baldiste Abstellung und würckliche Remedirung derselben unterthänigst gebetten ...

Es wird hiemit allen Herzoglichen Ober- und Stabsbeamtungen aufgegeben, sogleich an allen Orten, wo die Weege die Gränzen der Herzogl. Lande treffen, und an allen zu den Aemtern gehörigen Ortschaften Pfähle mit Tafeln, welche die Auffschrift Wirtemberg führen, aufrichten zu lassen : Decretum in Consil. Reg. dd. 3. Merz, 1799.
