Amtliche Publikation | Brief | Verordnung
Beylag. Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der in Gott höchst-seel. ruhenden Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löblich-Schwäbischen Creyßes respectivè General-Feld-Marechall, und General der Gavallerie, &c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Uns haben Unsere Räthe und Leib-Medici, nebst denen Stadt-Physicis, auch Chirurgis und Apotheckern allhier, mit mehrerem in Unterthänigkeit klagend angebracht, und zu erkennen gegeben, was höchst-verderbliche Unordnungen und schädliche Mißbräuche wider die, zu Erhaltung der hierüber verfaßten nutzlichen Ordnungen, zerschiedenermahlen an unsere, so Geistlich- als Weltliche Beambte, ergangene scharffe Mandata und Befehl, von Inn- und Ausländischen durch Verbotten heimlich und offentliches Practiciren, Artzneyen, Mercanziren und Handthierungen, auch Seegensprechereyen und andern verdächtigen Künsten, zu der Medicorum und Chirugorum, auch der Apothecker und deren kostbar bestellten Officinen, nicht geringen Abbruch und Nachtheil, mit der Patienten höchstem Schaden, Leibs und Lebens Gefahr, je mehr und mehr einzureissen beginnten, und dahero um baldiste Abstellung und würckliche Remedirung derselben unterthänigst gebetten ...
- Weitere Titel
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Uns haben Unsere Räthe und Leib-Medici, nebst denen Stadt-Physicis, auch Chirurgis und Apotheckern allhier, mit mehrerem in Unterthänigkeit klagend angebracht, und zu erkennen gegeben, was höchst-verderbliche Unordnungen und schädliche Mißbräuche wider die, zu Erhaltung der hierüber verfaßten nutzlichen Ordnungen, zerschiedenermahlen an unsere, so Geistlich- als Weltliche Beambte, ergangene scharffe Mandata und Befehl, von Inn- und Ausländischen durch Verbotten heimlich und offentliches Practiciren, Artzneyen, Mercanziren und Handthierungen, auch Seegensprechereyen und andern verdächtigen Künsten, zu der Medicorum und Chirugorum, auch der Apothecker und deren kostbar bestellten Officinen, nicht geringen Abbruch und Nachtheil, mit der Patienten höchstem Schaden, Leibs und Lebens Gefahr, je mehr und mehr einzureissen beginnten, und dahero um baldiste Abstellung und würckliche Remedirung derselben unterthänigst gebetten ...
1711-06-17
Beilage Württemberg höchst-seelig höchst seelig Römisch-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Kreises respektive beziehungsweise jeweils Generalfeldmarschall Kavallerie Unseren Räte Leibärzte den Stadtärzten Chirurgen Apothekern hier hiesigen mehrfach Untertänigkeit vorgebracht für welche höchst-verderblichen höchst verderblichen Ordnungsverstöße gegen zur nützlichen verschiedenermalen verschiedentlich sowohl geistliche geistlichen weltlichen Beamte Beamten ergangenene scharfe scharfen Mandate Befehle Innländischen Inländischen Inländern Ausländern verboten verbotenes heimliches öffentliches Praktizieren Behandeln Arzneien Merkanzieren Schachern Hantierungen Behandlungen Segensprechereien Besprechen anderen andere verdächtige Künste Ärzte Chirurgen Apotheker teuer ausgestatteten Offizinen Werkstätten Nachteil Leibes- Leibesgefahr Leib Leben begännen baldigste wirkliche wirksame Remedierung Abhilfe untertänigst gebeten
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-3#Beibd.129
- Maße
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2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Datierung am Textende: Stuttgardt, den 17. Junii, Anno 1711.
Erscheint auch selbstständig (VD18 90574486)
- Erschienen in
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Beylag. Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der in Gott höchst-seel. ruhenden Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löblich-Schwäbischen Creyßes respectivè General-Feld-Marechall, und General der Gavallerie, &c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Uns haben Unsere Räthe und Leib-Medici, nebst denen Stadt-Physicis, auch Chirurgis und Apotheckern allhier, mit mehrerem in Unterthänigkeit klagend angebracht, und zu erkennen gegeben, was höchst-verderbliche Unordnungen und schädliche Mißbräuche wider die, zu Erhaltung der hierüber verfaßten nutzlichen Ordnungen, zerschiedenermahlen an unsere, so Geistlich- als Weltliche Beambte, ergangene scharffe Mandata und Befehl, von Inn- und Ausländischen durch Verbotten heimlich und offentliches Practiciren, Artzneyen, Mercanziren und Handthierungen, auch Seegensprechereyen und andern verdächtigen Künsten, zu der Medicorum und Chirugorum, auch der Apothecker und deren kostbar bestellten Officinen, nicht geringen Abbruch und Nachtheil, mit der Patienten höchstem Schaden, Leibs und Lebens Gefahr, je mehr und mehr einzureissen beginnten, und dahero um baldiste Abstellung und würckliche Remedirung derselben unterthänigst gebetten ... ; pages:3 ungezählte Seiten
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Creyßes General-Feld-Marechall, auch Obrister, sowohl über Ein Käyserlich Dragoner- als Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Liebe Getreue! Euch wird des mehreren annoch wohlerinnerlich seyn, was Wir vor nunmehro geraumen Jahren, als nehmlich den 17. Junii, Anno 1711. occasione derer damahls von Unsern Räthen und Leib-Medicis, deßgleichen auch von andern Orthen in dem Hertzogthum eingekommenen vielen unterthänigsten Bericht und Klagen, ratione des von allerhand der Medicin ohnerfahrnen und ohnstudirten, oder doch auf diese Profession ohnexaminirten Personen höchst-verbottener Weise vornehmenden innerlichen Artzneyens, mittelst in das gantze Hertzogthum erlassenen gedruckten General-Ausschreibens (wovon Wir Euch beygehenden Abdruck von neuem zugehen lassen) zu Verhüthung aller hierunter vorlauffender Abusuum gantz wohlbedächtlich Gnädigst promulgiren lassen ... ; 3 ungezählte Seiten
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wann)
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[1711]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11136059-2
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:46 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amtliche Publikation
- Brief
- Verordnung
Beteiligte
- Eberhard Ludwig (Württemberg, Herzog)
- Württemberg
Entstanden
- [1711]