Urkunden
Kaiser Karl IV. erhebt Burggraf Friedrich von Nürnberg und dessen Nachkommen in den Reichsfürstenstand.
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 162/*
- Alt-/Vorsignatur
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BF/F Nr. 1 b
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferung: Insert
Ausstellungsort: Nürnberg
Literatur: Monumenta Zollerana Bd. IV, Nr. II.
Originaldatierung: Geben zu Nurmberg etc. 1363, an dem nehsten freitag vor dem sontag so man singt Judica inn der vasten.
Unternummer: *
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1363
Monat: 3
Tag: 17
Äußere Beschreibung: Transsumpt in den Bestätigungsbrief des röm. Königs Rupprecht vom 26. April 1407 aufgenommen (siehe Nr. 162).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Miscellanea >> Markgräfische Sachen (Lade BF/F)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
- Indexbegriff Sache
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Reichsfürstenstand
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
Nürnberg, Burggraf von
- Laufzeit
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1363 März 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 10:59 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1363 März 17
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Kaiser Karl IV. erklärt, dass der Burggraf Friderich zu Nürnberg ("Nuremberg") und seine Erben das Schultheißenamt und den Zoll zu Nürnberg ("Nuremberg"), welche besagter Burggraf von einigen Nürnberger Bürgern als bisherigen Pfandinhabern ausgelöst hat, solange innehaben und genießen sollen, bis ihnen von Reichswegen neben der Auslösungssumme noch 4000 Goldgulden erstattet sein würden. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.

König Karl IV. räumt dem Schultheißen, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nürnberg ("Nuremberg") das Recht ein, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie zu sichern und zu schirmen und zu "schawern", und gelobt zugleich, den jährlich fallenden Judenzins niemandem zu verschreiben, sondern stets bei der Reichskammer zu behalten. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt Nürnberg das von seinen Reichsvorfahren stammende Privileg, dass niemand, er sei Fürst, geistlicher oder weltlicher, Graf, Dienstmann, Ritter oder Knecht, im Umkreis einer Meile um Nürnberg keinerlei Stadt Markt, Vesten, Schloss, Burg, burglichen Bau, überhaupt keinerlei Befestigung mit Mauern und Graben, sowie auch kein Stadtrecht, Marktrecht, Halsgericht und Freiheit, so nicht von altershergebracht, aufrichten, haben oder erwerben solle. - Siegler: der Aussteller mit goldener Bulle.

Kaiser Karl IV. tut kund, dass er sich mit den Bürgermeistern, dem Rat und allen Bürgern der Stadt Nürnberg auf Lebenszeit dergestalt verbündet habe, dass er ihnen gegen jedermann helfen und beistehen wolle, der sie in ihren Besitzungen, Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten hindern, schädigen oder kränken würde. - Siegler: der Aussteller.
