Archivale
Verleihung der Gerichtsbarkeit an Weikersheim von Kaiser Karl IV. um 1360; Abschriften von Urkunden über Schäftersheim (Kloster); 1172 Schenkung an das Kloster Fulda
Enth.: 2 Fotos
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, We 130 Bü 188
- Alt-/Vorsignatur
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45. / 5
- Umfang
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1 Fasz.
- Kontext
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Sammlung Friedrich Leopold Erhardt >> 1. Bilder, Fotos und Materialien >> 1.2 Weikersheim (ohne Schloss)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, We 130 Sammlung Friedrich Leopold Erhardt
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Fulda, Kloster
Schäftersheim, Weikersheim TBB, Kloster
Weikersheim TBB
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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08.02.2023, 14:02 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
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König Karl IV. räumt dem Schultheißen, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nürnberg ("Nuremberg") das Recht ein, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie zu sichern und zu schirmen und zu "schawern", und gelobt zugleich, den jährlich fallenden Judenzins niemandem zu verschreiben, sondern stets bei der Reichskammer zu behalten. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt Nürnberg das von seinen Reichsvorfahren stammende Privileg, dass niemand, er sei Fürst, geistlicher oder weltlicher, Graf, Dienstmann, Ritter oder Knecht, im Umkreis einer Meile um Nürnberg keinerlei Stadt Markt, Vesten, Schloss, Burg, burglichen Bau, überhaupt keinerlei Befestigung mit Mauern und Graben, sowie auch kein Stadtrecht, Marktrecht, Halsgericht und Freiheit, so nicht von altershergebracht, aufrichten, haben oder erwerben solle. - Siegler: der Aussteller mit goldener Bulle.

Kaiser Karl IV. tut kund, dass er sich mit den Bürgermeistern, dem Rat und allen Bürgern der Stadt Nürnberg auf Lebenszeit dergestalt verbündet habe, dass er ihnen gegen jedermann helfen und beistehen wolle, der sie in ihren Besitzungen, Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten hindern, schädigen oder kränken würde. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV.setzt fest, dass Nürnbergs Bürger sowie all ihr Gut und Kaufmannschaft in Basel weder zu Wasser noch zu Lande mit neuen Zöllen, Umgelten und andern "aufsatzungen" beschwert werden, sondern dortselbst alle Freiheiten genießen sollen, wie sie deren zu Mainz, Cöln, Speier, Worms und Strassburg eine haben. - Siegler: der Aussteller.
