Akten
Abschrift: Verkauf von Gütern in Erlangen durch Bischof Lupold von Bebenburg an Kaiser Karl IV. 1361
- Reference number
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Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände Nr. 4761
- Former reference number
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ex # IV/15a
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände >> Aktenplan Geheimes Hausarchiv Plassenburg >> 2. Bestände nach den Systemen Moninger und Spieß >> 2.2. Landesherrschaft >> 2.2.2. Außenpolitik/ Nachbarschaftsdifferenzen/ Militaria >> 2.2.2.4. Differenzen - Beziehungen - Fehden >> 2.2.2.4.1. Differenzen und Verträge mit Bamberg >> 2.2.2.4.1.2. Lehen
- Holding
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Geheimes Hausarchiv Plassenburg Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände
- Indexbegriff subject
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Bebenburg, Lupold von
- Indexentry person
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Karl IV., Kaiser
- Indexentry place
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Erlangen
- Date of creation
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1781
- Other object pages
- Last update
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15.04.2025, 3:34 PM CEST
Data provider
Staatsarchiv Bamberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1781
Other Objects (12)

Unbeglaubigte Abschrift eines am 29. April 1361 in Sulzbach ausgestellten Privilegs Kaiser Karls IV. für die Reichsstadt Schweinfurt, in dem er der Bürgerschaft die Freiheit von der Ladung vor auswärtige Gerichte sowie als alleinigen Gerichtsstand den jeweiligen Reichsamtmann in Schweinfurt zugesteht.

König Karl IV. tut allen jenen Bürgern von Nu{e}remberch, die um seinetwillen aus der Stadt gefahren und großen Schaden erduldet haben, die Gnade, dass sie in einer Verbindung sich vereinigen und fünf aus ihrer Mitte erkiesen mögen, und dass alle in diesem Bunde aufgenommenen seine Huld haben; jene aber, die an dem Auflauf und der Zweiung zu Nürnberg schuldig sind und nicht Zutritt zu der Verbindung erlangen, in seinen Ungnaden verbleiben sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Karl IV. räumt dem Schultheißen, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nürnberg ("Nuremberg") das Recht ein, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie zu sichern und zu schirmen und zu "schawern", und gelobt zugleich, den jährlich fallenden Judenzins niemandem zu verschreiben, sondern stets bei der Reichskammer zu behalten. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt Nürnberg das von seinen Reichsvorfahren stammende Privileg, dass niemand, er sei Fürst, geistlicher oder weltlicher, Graf, Dienstmann, Ritter oder Knecht, im Umkreis einer Meile um Nürnberg keinerlei Stadt Markt, Vesten, Schloss, Burg, burglichen Bau, überhaupt keinerlei Befestigung mit Mauern und Graben, sowie auch kein Stadtrecht, Marktrecht, Halsgericht und Freiheit, so nicht von altershergebracht, aufrichten, haben oder erwerben solle. - Siegler: der Aussteller mit goldener Bulle.

Kaiser Karl IV. tut kund, dass er sich mit den Bürgermeistern, dem Rat und allen Bürgern der Stadt Nürnberg auf Lebenszeit dergestalt verbündet habe, dass er ihnen gegen jedermann helfen und beistehen wolle, der sie in ihren Besitzungen, Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten hindern, schädigen oder kränken würde. - Siegler: der Aussteller.
