Geldwesen

Des Infortunati Fortunati Abermahlige nothwengige Erinnerung, nnd Einfälttges doch wahres Gespräch, wegen des Geld-Mangels : Woraus der Genüge nach zuersehen, das noch zur Zeit in den Müntze, keine Veränderung kan vorgenommen werden: oder es muß bevor, die Außführung des Geldes, Goldes und Silbers ernstlich verbothen, und strenge darüber gehalten: Das Goldschlagen und Dradtziehen, oder das darauß entstehende Vergülden, Sticken, Bordieren und Schammeriren, gäntzlich abgeschafft: Das Goldschmiede Arbeit aber, als Silbergeschier und dergleichen, nur auff eine Zeitlang moderirt werden

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Weitere Titel
abermalige notwendige einfältiges Münze kann Ausführung verboten streng Drahtziehen daraus Vergolden gänzlich Silbergeschirr auf moderiert
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/4 J.publ.g. 1234,36
VD17
VD17 12:651083R
Maße

Umfang
37 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Infortunatus Fortunatus ist Pseud. für Johann Wilhelm von Stubenberg

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
1693
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10902790-0
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:40 MESZ

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Objekttyp

  • Geldwesen

Beteiligte

Entstanden

  • 1693

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