Verordnung
Verruf. Wie hoch nachstehende Gold- und Silbermünzen in den Landen zu Baiern, der obern Pfalz, dann in den Herzogthümern Neuburg und Sulzbach provisorie und bis auf weitere Verordnung sowohl im gemeinen Handel und Wandel, als in allen churfürstlichen und öffentlichen Kassen angenommen und ausgegeben werden sollen
- Weitere Titel
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Bayern Herzogtümern kurfürstlichen
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,XXVI,136
- VD18
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VD18 1496161X
- Maße
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2°
- Umfang
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4 ungezählte Seiten
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
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[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
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[1786]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10320056-2
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verordnung
Beteiligte
- Karl Theodor (Pfalz, Kurfürst)
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1786]
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