Verordnung

Verruf. Wie hoch nachstehende Gold- und Silbermünzen in den Landen zu Baiern, der obern Pfalz, dann in den Herzogthümern Neuburg und Sulzbach provisorie und bis auf weitere Verordnung sowohl im gemeinen Handel und Wandel, als in allen churfürstlichen und öffentlichen Kassen angenommen und ausgegeben werden sollen

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Weitere Titel
Bayern Herzogtümern kurfürstlichen
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,XXVI,136
VD18
VD18 1496161X
Maße

Umfang
4 ungezählte Seiten
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
(wer)
[Verlag nicht ermittelbar]
(wann)
[1786]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10320056-2
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:50 MESZ

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Objekttyp

  • Verordnung

Beteiligte

Entstanden

  • [1786]

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