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Kurtz-gefaste Geschichts-Erzehlung

Kurtz-gefaste Geschichts-Erzehlung

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Reinhard, Johann Jakob. - Kurtz-gefaste Geschichts-Erzehlung Wie es mit der Ernennung zu des Kayserlichen und des Reichs Cammer-Gerichts Beysitzer-Stellen Jn dem Hochlöblich Schwäbischen Creyß jederzeit gehalten worden. Wodurch zugleich bewiesen wird, Daß die Weltliche Fürsten-Banck, Und Nahmens derselben Das Hochfürstliche Hauß Baaden-Durlach Nicht nur befugt seye, allzeit eine besondere Person, zu solcher Stelle mit-zu benennen, Sondern auch Das es sich deßfals in ohnverrucktem Besitz befinden : Nebst einem Anhang Zu Bestärckung des Satzes, daß gedachtes Hochlöbliches Cammer-Gericht, bey Praesentations-Streitigkeiten, so wohl über den Besitz, als auch noch in mehr andern Fällen, Seine Erkäntniß ergehen zu lassen berechtigt seye. Mit Beylagen Num. XXIII. usque XXXI. inclusivè

Erschienen
1744

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Letzte Aktualisierung
27.09.2024, 09:28 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1744

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