- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Reinhard, Johann Jakob. - Kurtz-gefaste Geschichts-Erzehlung Wie es mit der Ernennung zu des Kayserlichen und des Reichs Cammer-Gerichts Beysitzer-Stellen Jn dem Hochlöblich Schwäbischen Creyß jederzeit gehalten worden. Wodurch zugleich bewiesen wird, Daß die Weltliche Fürsten-Banck, Und Nahmens derselben Das Hochfürstliche Hauß Baaden-Durlach Nicht nur befugt seye, allzeit eine besondere Person, zu solcher Stelle mit-zu benennen, Sondern auch Das es sich deßfals in ohnverrucktem Besitz befinden : Nebst einem Anhang Zu Bestärckung des Satzes, daß gedachtes Hochlöbliches Cammer-Gericht, bey Praesentations-Streitigkeiten, so wohl über den Besitz, als auch noch in mehr andern Fällen, Seine Erkäntniß ergehen zu lassen berechtigt seye. Mit Beylagen Num. XXIII. usque XXXI. inclusivè
- Förderung
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Letzte Aktualisierung
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27.09.2024, 09:28 MESZ
Datenpartner
Universitätsbibliothek der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1744