Urkunde
Erzbischof Konrad von Köln einigt sich mit Walram von Jülich und dessen Braut Mechtild von Müllenark (Schwester des letzten Grafen von Hochstaden) in Betreff der Grafschaft Hochstaden dahin, daß 1.) dem Walram die Einkünfte zu Herle für 500 Mark verpfändet und andere 400 Mark ihm zugesagt, auf die Forderung des verlobten Grafen von Hochstaden an den Grafen von Geldern, sowie an den Herzog von Brabant überwiesen worden; 2.) daß auf denselben die Lehen, die der Graf von Hochstaden von dem Herzog von Limburg und von dem Reich zu Kaiserwerth und von der Abtei Prüm gehabt, übergehen sollen. Diese Übereinkunft mag Walram, nachdem seine Braut 12 Jahr alt geworden und ihre Verbindung vollzogen sein wird, halten oder auch nicht; im letzteren Fall soll, doch ohne Krieg, geschehen, was Recht ist, und es sind des Endes beiderseits eine Menge Bürgen gestellt. Diese compositio ist einer Bittschrift des Kölnischen Klerus an den Papst Innocenz IV. eingerückt, worin derselbe vorstellt, daß Walram, ungeachtet der Übereinkunft, viele benachbarte Herren zu Krieg gegen den Erzbischof anzuschwärgen, welchem der Papst kein Gehör geben wolle. Die Prälaten und Kapitel zu Köln, bitten den Papst, den vorgedachten Vertrag zu bestätigen und keinen Vorstellungen anderer Seite Gehör zu geben.
- Archivaliensignatur
-
AA 0001, 36
- Alt-/Vorsignatur
-
112
- Kontext
-
Kurköln, Urkunden (AA 0001) >> 1. Urkunden
- Bestand
-
AA 0001 Kurköln, Urkunden (AA 0001)
- Provenienz
-
Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
-
1249 Januar
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
07.03.2025, 10:23 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1249 Januar