Archivale

Haarwuchs der Häftlinge.

Schutzhaftlager-Befehl Nr. 8/44
1) Häftlinge mit längeren Haaren müssen einen Haarausweis besitzen
a) Auch bei Besitz dieser Ausweise müssen die Haare militärisch geschnitten sein.
b) Häftlinge ohne solchen Ausweis werden bestraft
c) vorhandene Ausweise sind genauestens auf Echtheit zu prüfen
2) Allen Häftlingen ohne Ausweis sind die Haare zu schneiden. Russen und Italiener müssen den vorgeschriebenen geschorenen Streifen bis zum Nacken haben.
3) Lagerschreibstube hat zu prüfen, ob die existierenden Ausweise mit ihren Listen übereinstimmen.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 040/0068a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Dachau 56
former reference number: I5, Folio 308

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingskategorien und -kennzeichnung
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Konzentrationslager Dachau, Abteilung III
Laufzeit
23.11.1944

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:50 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Konzentrationslager Dachau, Abteilung III

Entstanden

  • 23.11.1944

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