Archivale
Haarwuchs der Häftlinge.
Schutzhaftlager-Befehl Nr. 8/44
1) Häftlinge mit längeren Haaren müssen einen Haarausweis besitzen
a) Auch bei Besitz dieser Ausweise müssen die Haare militärisch geschnitten sein.
b) Häftlinge ohne solchen Ausweis werden bestraft
c) vorhandene Ausweise sind genauestens auf Echtheit zu prüfen
2) Allen Häftlingen ohne Ausweis sind die Haare zu schneiden. Russen und Italiener müssen den vorgeschriebenen geschorenen Streifen bis zum Nacken haben.
3) Lagerschreibstube hat zu prüfen, ob die existierenden Ausweise mit ihren Listen übereinstimmen.
- Archivaliensignatur
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International Tracing Service, 0.4, 040/0068a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Dachau 56
former reference number: I5, Folio 308
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingskategorien und -kennzeichnung
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Konzentrationslager Dachau, Abteilung III
- Laufzeit
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23.11.1944
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2023, 10:50 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Konzentrationslager Dachau, Abteilung III
Entstanden
- 23.11.1944