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Nachtrag zu der, beim Großherzoglich Oldenburgischen Hohen Cabinet am 22sten December vorigen Jahres, Seitens des Reichsgrafen Gustav Adolph v. Bentinck überreichten, Denkschrift in Betreff der Frage: Ob eine, von den Hohen Deutschen Regierungen ausgehende, Anerkennung: daß die Reichsgräflich Bentinck'sche Familie zum hohen Adel in Deutschland gehöre - keinem Bedenken unterworfen sei?. 2,1, B, Adels-Frage, 1. Abth.œ betreffend den § 40. des Reichsdeputations-Hauptschlusses von 1803

Nachtrag zu der, beim Großherzoglich Oldenburgischen Hohen Cabinet am 22sten December vorigen Jahres, Seitens des Reichsgrafen Gustav Adolph v. Bentinck überreichten, Denkschrift in Betreff der Ob eine, von den Hohen Deutschen Regierungen ausgehende, Anerkennung: daß die Reichsgräflich Bentinck'sche Familie zum hohen Adel in Deutschland gehöre - keinem Bedenken unterworfen sei?. 2,1, B, Adels-Frage, 1. Abth.œ betreffend den § 40. des Reichsdeputations-Hauptschlusses von 1803 | Digitalisat: Bayerische Staatsbibliothek

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Sprache
Deutsch
Umfang
20 S.
Standort
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Hist.pol.7,521(Nachtr.2,1

Erschienen in
Nachtrag zu der, beim Großherzoglich Oldenburgischen Hohen Cabinet am 22sten December vorigen Jahres, Seitens des Reichsgrafen Gustav Adolph v. Bentinck überreichten, Denkschrift in Betreff der Frage: Ob eine, von den Hohen Deutschen Regierungen ausgehende, Anerkennung: daß die Reichsgräflich Bentinck'sche Familie zum hohen Adel in Deutschland gehöre - keinem Bedenken unterworfen sei? ; 2,1

Erschienen
Leipzig : Tauchnitz, 1803

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11062120-9
Letzte Aktualisierung
30.07.2024, 08:50 MESZ

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Entstanden

  • Leipzig : Tauchnitz, 1803

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