Bestand
Fliegerhorstkommandanturen und Flugplatzkommandos der Luftwaffe (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Die von der Luftwaffe betriebenen
militärischen Flugplätze - es handelte sich um Landflugplätze
und Seeflugplätze - wurden eingeteilt in:
- Fliegerhorste (Land und See)
-
Einsatzplätze (Land und See)
-
Feldflugplätze
- Seeflugstützpunkte
- Gefechtslandeplätze
-
Arbeitsplätze Scheinflugplätze
Insgesamt
bildeten sie den wesentlichen Teil der Fliegerbodenorganisation,
deren Aufgabe es war, den fliegenden Verbänden geeignete
Flugplätze zum Starten und Landen anzubieten, für die
Verpflegung und Unterbringung der Truppe zu sorgen und die
Wartung, Munitionierung sowie die Instandsetzung der Flugzeuge
sicherzustellen.
Eine durch wiederholte
Grenzänderungen wechselnde Zahl militärischer Flugplätze, auf
denen Kommandanturen bzw. Platzkommandos den Dienstbetrieb
regelten, wurde in einem Flughafenbereich unter einem Kommando
des Flughafenbereichs (Kdo.Fl.B. - später Koflug)
zusammengefasst. Mehrere Flughafenbereiche bildeten den von
einem Luftgaukommando geführten Luftgaubereich. In der Regel
deckten zwei bis drei Luftgaue den Bereich eines
Luftflottenkommandos territorial ab.
Fliegerhorste waren voll ausgebaute Plätze, auf denen im
Frieden ständig Flugbetrieb herrschte. Sie bildeten die
Friedensstandorte der fliegenden Verbände, der Fliegerschulen,
der Fliegerausbildungsregimenter und von höheren
Nachschubeinrichtungen (Luftzeugämter und Luftparke). In jedem
Flughafenbereich wurde ein Fliegerhorst als Leithorst bestimmt,
an dem alle Flugplätze nachrichtentechnisch angeschlossen waren.
Dieser war seit dem 1. Juli 1939 zugleich Sitz des Kommandanten
eines Flughafenbereichs.
Ab 1935 wurden
zur Entflechtung und Tarnung des Aufmarsches eine Reihe
weitgehend getarnter, unbesetzter Einsatzplätze, die so
genannten E-Häfen, geschaffen. Unterschieden wurde - abhängig
von dem Ausbau ihrer Anlagen - zwischen Einsatzplätzen I. und
II. Ordnung. Es musste lediglich ein Rollfeld vorhanden sein,
das den flugtechnischen Erfordernissen für Blindflug
genügte.
E-Häfen waren in erster Linie
für den Einsatz von Kampf-, Sturzkampf- und Zerstörergeschwadern
vorgesehen. Leichte Verbände wie Aufklärer, Schlachtflieger und
Jäger mit eigener Bodenorganisation waren in der Regel auf
Feldflugplätzen untergebracht. In der Nähe von Gefechtsständen
der Kommandostellen, die über Aufklärungsverbände verfügten, gab
es zum Landen behelfsmäßig eingerichtete Gefechtslandeplätze,
die den Aufklärern als Zwischenlandeplätze dienten. Als
Seeflugstützpunkte wurden Plätze bezeichnet, auf denen im
Frieden Luftdienst- und -teilkommandos ständig Flugbetrieb
durchführten. Arbeitsplätze waren Nebenplätze ei nes mit einer
Schule (Flugzeugführerschule) belegten Fliegerhorstes, die den
Horst während des laufenden Schulbetriebs entlasten sollten.
Scheinflugplätze sollten die feindliche Luftaufklärung täuschen
und angreifende feindliche Verbände zum Bombenabwurf
veranlassen.
Ab 1935 wurden die
Fliegerhorste ihrer Größe nach in die Gruppen A bis D für die
Horste, L für die Leithorste und E für die Einsatzplätze
eingeteilt und entsprechend belegt. Die Belegung für Land- und
Seeflugplätze sah wie folgt aus:
Landflugplätze
Gruppe A: Verbände
und Schulen
Gruppe B: Luftzeugämter und
Luftparke
Gruppe C: vorgesehen für
Flieger-Übungsplätze
Gruppe D:
Flieger-Übungsplätze der Lw. Reserve
Gruppe E: Kampf-, Sturzkampf- und Zerstörerverbände
Gruppe L: Verbände und Schulen
Seeflugplätze
Gruppe A:
Belegung mit mehr als 3 Staffeln, Flugzeugführer- und
Waffenschulen
Gruppe B: Belegung mit 2 -
3 Staffeln
Gruppe C: Belegung mit 1
Staffel
Gruppe D: Belegung mit Luftparke
(See)
Gruppe E: vorübergehend für
Seefliegerverbände
Neben der
Klassifizierung der Plätze nach der Größenordnung gab es eine
weitere nach der Anfliegbarkeit der Plätze. Dazu wurden die
Flugplätze nach ihrer Eignung für
-
Schönwetter-Tag- und Nachtlandungen
-
Schlechtwetterlandungen und Nachtlandungen unter erschwerten
Bedingungen
in fünf Klassen eingestuft.
Für jede Klasse waren Mindestgrößen der Start- und Landeflächen,
bei Seeflugplätzen auch Mindestwassertiefen, festgeschrieben.
Die Anfliegbarkeit wurde durch eine
Ziffern-Buchstaben-Kombination von drei Zeichen verdeutlicht (z.
B. 2 B 3), wobei die erste Ziffer (1 - 5) die Einsatzfähigkeit,
der Buchstabe die Ausrüstung des Platzes mit Befeuerungsanlagen
(A - D für und X ohne Nachtbefeuerung) und die letzte Ziffer (1
- 5) die Durchführung von Schlechtwetterlandungen und von
Nachtlandungen unter erschwerten Bedingungen angab.
Analog zu dieser Klassifikation wurden auch die
auf den Plätzen einzusetzenden Dienststellen, nämlich die
Fliegerhorstkommandanturen, die Leithorste und Einsatzplätze
sowie die Platzkommandos für Nebenplätze aller Art, eingestuft
und mit den für die Horste gültigen Großbuchstaben, gefolgt von
einer Zahlenkombination aus arabischen und römischen Ziffern
gekennzeichnet. Die arabische Aufstellungsnummer wurde durch
Schrägstrich von der römischen Nummer des aufstellenden
Luftgaukommandos getrennt (z. B. Fl.H.Kdtr. (A) 11/XVII
Beauvais).
Im Laufe des Krieges kam es
immer wieder zur Umwandlung von Platzkommandos in
Fliegerhorstkommandanturen und umgekehrt. Auch
Seeflugstützpunkte wurden in Platzkommandos umbenannt.
Die einzelnen Kommandanturgruppen unterschieden
sich sowohl in ihrer Personalstärke als auch in ihrer
Ausstattung mit Flugplatzeinrichtungen (s. Anlage 1). Im Zuge
der Personaleinsparungen kam es ab Februar 1944 zu
einschneidenden Änderungen in der Fliegerbodenorganisation. Mit
Wirkung vom 1. April 1944 wurden die bisherigen
Fliegerhorstkommandanturen A und E sowie die Flugplatzkommandos
A, B und C organisatorisch aufgelöst und in neu aufzustellende
Fliegerhorstkommandanturen A (o) und E (v) überführt. Dies hatte
zur Folge, dass im Heimatkriegsgebiet nur noch die
Kommandanturen A (o) und Platzkommandos verwendet, während in
den Feldluftgauen die E-Horstkommandanturen das Hauptkontingent
stellten.
Kommandanten der Fliegerhorste
waren ab 1933 in Personalunion die Kommandeure der auf den
Plätzen befindlichen Einheiten bzw. Dienststellen (fliegende
Verbände, Flieger- und Luftkriegsschulen,
Fliegerersatzabteilungen, Luftzeugämter und Luftparke). Lagen
mehrere Einheiten auf dem Platz, übernahm der dienstälteste
Kommandeur die Aufgaben des Fliegerhorstkommandanten.
Als ab 1935 zwischen die Stäbe eines
Luftkreiskommandos und die Masse der ihnen unterstellten
Einheiten höhere Führungsstäbe eingeschoben wurden, kam es ab
1936 auch zu einer Aufhebung des Unterstellungsverhältnisses der
Kommandanturen. Sie unterstanden nun in Luftkreis-, ab August
1938 in Luftgauangelegenheiten den Luftkreis- bzw.
Luftgaukommandos und in truppendienstlichen Angelegenheiten den
jeweiligen Truppenvorgesetzten der Führungsstäbe. Mit der am 1.
Juli 1939 verfügten Aufstellung und bereits friedensmäßigen
Besetzung der Stelle des Kommandanten eines Flughafenbereichs,
d.h. eines Führungsstabes der Fliegerbodenorganisation, wurde
die bisherige Kommandostruktur verändert.
Fliegerhorstkommandanten unterstanden nun in allen Luftgau- und
allen truppendienstlichen Angelegenheiten, soweit sie die
Horstkommandantur betrafen, dem Kommandanten des
Flughafenbereichs. Ab Mobilmachung wurden dann Zug um Zug die
Stellen der Fliegerhorstkommandanten hauptamtlich besetzt,
anfangs nur auf Horsten, die mit fliegenden Verbänden belegt
waren, wie dies die Kriegsstärkenachweisung (KStN) 1304 vom 1.
Juli 1938 bereits vorsah. Mit Einsetzung hauptamtlicher
Horstkommandanten - überwiegend Oberstleutnante und Oberste -
galt es auch, die Kompetenzen zwischen ihm und dem Kommandeur
der auf dem Platz liegenden Verbände zu regeln. In der L.Dv.
1201 (RLD 3/1201) wurden entsprechende Richtlinien aufgestellt
und festgelegt, dass der Horstkommandant dem Dienstältesten
Offizier, dem Verbandsführer, während der Anwesenheit des
Verbandes auf dem Platz zur Durchführung aller für den Verband
notwendigen Versorgungsaufgaben unterstand.
Bestandsbeschreibung: Die
Akten stammen aus Rückführungen aus den USA und Großbritannien
an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen
Forschungsamtes. Von dort wurden die Akten 1968 an das
Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv abgegeben.
Inhaltliche
Charakterisierung: Von der Luftwaffe sind ca. 1000-1500
Flugplätze im Reich und den besetzten Gebieten betrieben worden.
Verglichen damit stellt das erhalten gebliebene Schriftgut von
ca. 170 Kommandanturen und Platzkommandos mit rund 350 Akten nur
einen verschwindend geringen Teil der ursprünglichen
Überlieferung dar. Von den einzelnen Dienststellen sind in aller
Regel nur Splitterunterlagen - vor allem Befehle, Meldungen,
Berichte, Richtlinien und Pläne - vorhanden. Diese können
dennoch einen Einblick in die vielfältigen Tätigkeitsbereiche
der Kommandanturen vermitteln, wenn die ergänzenden Bestände,
v.a. RL 20 (Flughafenbereichskommandos), RL 19 (Luftgaukommandos
und Luftgaustäbe) und RL 24 (Luftzeuggruppen), herangezogen
werden.
Eine Ausnahme bilden die
Kriegstagebücher und Anlagen der Fliegerhorstkommandantur A
208/XII in Tours von 1941-1943, die mit 15 Akten eine
kontinuierliche Überlieferung darstellen. Ferner sind noch die
Luftlageberichte der See-Fliegerhorstkommandantur List/Sylt von
1939-1945 mit fünf Akten hervorzuheben.
Zitierweise: BArch RL
21/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RL 21
- Umfang
-
359 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Luftwaffe >> Befehlshaber und Kommandanturen
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Fliegerhorstkommandanturen und Flugplatzkommandos der Luftwaffe, 1934-1945
Entstanden
- 1936-1945