Monografie

Glaubwirdig Abschrift Römischer Kayserlicher Mayestat Edicts vnd Mandats wider den Lüther vnd sein Anhennger

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Sprache
Deutsch
Umfang
[20] Bl.
Anmerkungen
Enth.: Lanndpot jm Hertzogthumb Obern vnnd Nydern Bayrn wider die Lüttheranischen Sect. Von gottes genaden Wilhelm vnd Ludwig gebrueeder Pfalltzgrauen bey Rein Hertzogen in Obern vnnd Nydern Bayr[e]n [et]c. (München, 1524). Reformation vnd Ordnnng durch Bäbstlicher heyligkeit Legaten [et]c. Auffgericht zn Regenspurg zu abstellung der mißbreuch vnd erhaltung erbers wesens vnd wandels in der geystlicheit. - Das erste Blatt mit der wohl auch einzeln als Einblattdruck (Schott Schobs. 175) vertriebenen kaiserlichen Verordnung von 1521, die Verkündigung des Wormser Edikts betreffend m.d.Textanfang: [W]Jr karl der Fünfft von gottes genaden Erwölter Römischer Kayser ... haben ... Ein Edict unnd Gepotzbrief Martin Lüther unnd ein Gesetz die Druckerey berüerend, außgeen lassen ... - Vorlageform des Datierungsvermerks der "Glaubwirdig Abschrift": ... geben ist jn vnnser ... Statt Wormbs ... Nach Christi ... gepürd Fünffzehenhundert vnd jm[m] Ainundzwaintzigisten ...
Identifier
VD16 D 927
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 H.ref. 2

Erschienen
München : Schobser, 1524

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10143680-1
Letzte Aktualisierung
30.07.2024, 08:47 MESZ

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Entstanden

  • München : Schobser, 1524

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