Bestand
Eisenbahndirektion/Bundesbahndirektion Karlsruhe: Generalia, Strecken (mit Planbeilagen) (Bestand)
Behördengeschichte: Im Jahr
1838 beschloss der badische Landtag den Bau einer Eisenbahn von
Mannheim über Heidelberg bis Basel und einer Nebenbahn von
Appenweier nach Kehl auf Staatskosten. Als erster Abschnitt der
Hauptbahn wurde am 12. September 1840 die Strecke
Mannheim-Heidelberg in Betrieb genommen. Von Heidelberg aus wurden
1843 Karlsruhe, 1844 Offenburg, 1845 Freiburg, 1855 Basel und 1863
Konstanz erreicht. Von den von der Hauptbahn abzweigenden
Nebenbahnen erreichten einige als technische Meisterleistungen
Berühmtheit, z.B. die Schwarzwaldbahn Offenburg-Konstanz
(1863-1873) mit ihren Tunneln und Schleifen, die Höllentalbahn
Freiburg-Donaueschingen (1887), die wegen der Höhenunterschiede
streckenweise als Zahnradbahn betrieben wurde, die Dreiseenbahn
Titisee-Seebrugg (1926) mit dem höchtsgelegenen Bahnhof
Deutschlands (Feldberg-Bärental) und die als "Sauschwänzlebahn"
bekannte Wutachtalbahn (1875/76) mit dem einzigen Kreiskehrtunnel
Deutschlands. Der Ausbau des badischen Netzes war bis zum Ende des
Ersten Weltkriegs weitgehend abgeschlossen. In den Jahrzehnten
danach wurden bestehende Strecken modernisiert (v.a. Umstellung auf
den elektrischen Betrieb) und ausgebaut sowie unrentabel gewordene
Strecken stillgelegt. Zu großen Neubauten kam es erst wieder durch
die Herstellung von Schnellbahnverbindungen, insbesondere
Mannheim-Stuttgart, ab den 1970er Jahren. Kennzeichnend für die
Verwaltungsorganisation des Eisenbahnwesens war die bis
einschließlich 1871 bestehende Trennung von Eisenbahnbau und
Eisenbahnbetrieb, wobei nur für ersteres eine eigene Behörde
geschaffen wurde und letzteres zunächst mit der Postverwaltung
verbunden war. Zuständig für die Baumaßnahmen war die 1838 ins
Leben gerufene Eisenbahn-Baudirektion, die 1840 in der "Sektion
Eisenbahnen der Großherzoglichen Oberdirektion des Wasser- und
Straßenbaus" aufging. Demgegenüber oblagen die Verwaltung und der
Betrieb der fertig gestellten Strecken von 1840 bis 1843 der
Oberpostdirektion, von da an bis 1853 der "Direktion der
Großherzoglichen Posten und Eisenbahnen" und schließlich von 1854
bis 1871 der "Direktion der Großherzoglich Badischen
Verkehrsanstalten", die ab 1863 auch für die
Bodenseedampfschifffahrt zuständig war. Diese verwaltungsmäßige
Trennung von Bau und Betrieb blieb bis zum Übergang des Postwesens
auf das neu gegründete Deutsche Reich zum 1. Januar 1872 bestehen.
Zu diesem Stichdatum trat die "Generaldirektion der Großherzoglich
Badischen Staatseisenbahnen" ins Leben, die von nun an in
umfassender Weise für Bau und Betrieb der Staatsbahnen zuständig
war. Dabei blieb es bis zum Ende des Großherzogtums Baden und dem
Übergang der deutschen Ländereisenbahnen auf das Reich im Jahr
1920. Die ministerielle Ressortzugehörigkeit des Eisenbahnwesens
war in entsprechender Weise mehrfachen Änderungen unterworfen. Die
Aufsicht über die Bauangelegenheiten war anfänglich beim
Innenministerium angesiedelt, für den Betrieb hatte das Ministerium
des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten die
Oberleitung. Beide Zuständigkeiten wurden durch Verordnung vom 18.
Februar 1853 zusammengefasst beim Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten. 1860 wechselte die Ressortzugehörigkeit der Bau-
und der Betriebsverwaltung der Eisenbahnen zum Handelsministerium
und 1881 zum Finanzministerium, von welchem es 1898 erneut an das
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen
Angelegenheiten gelangte. Ab 1912 war wieder das Finanzministerium
zuständig. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gingen die damals
noch bestehenden Ländereisenbahnen auf das Reich über. In Baden
wurde die Übertragung der Staatseisenbahnen auf das Reich durch
Staatsvertrag vom 31. März 1920 geregelt. Die Generaldirektion der
badischen Staatseisenbahnen änderte ihren Namen zunächst in
Eisenbahngeneraldirektion Karlsruhe und hieß ab 1923
Reichsbahndirektion (und ab 1951 Bundesbahndirektion). Der
Zuständigkeitsbezirk der Karlsruher Direktion war nie wirklich
deckungsgleich mit den Grenzen des Landes Baden. Durch
Staatsverträge mit den Nachbarländern wurde der Bau
grenzüberschreitender Strecken geregelt. So wurde die 1853 fertig
gestellte Strecke Bruchsal-Bretten-Bietigheim auf der Grundlage
eines Staatsvertrages vom 4. Dezember 1850 durch Württemberg gebaut
und befand sich in württembergischem Eigentum; die auf badischem
Gebiet gelegene Teilstrecke Bruchsal-Bretten wurde erst 1878 von
Baden zurück gekauft. Ebenfalls durch Württemberg gebaut wurde die
Teilstrecke Jagstfeld-Neudenau-Möckmühl-Adelsheim-Osterburken der
Verbindung von Heilbronn nach Würzburg (Staatsvertrag vom 31. März
1884); im Gegenzug übernahm Baden den Bau der Taubertalstrecke nach
Bad Mergentheim. Ein Staatsvertrag mit der Schweiz vom 27. Juli
1852 (mit Folgeverträgen) räumte dem Großherzogtum Baden das Recht
ein, die dem Hochrhein entlang führende Bahnstrecke nach Konstanz
auf Schweizer Territorium durch die Kantone Basel-Stadt und
Schaffhausen hindurchzuführen und in eigene Verwaltung zu nehmen.
Umgekehrt gibt es schweizerische Streckenabschnitte auf deutschem
Boden (Altenburg-Rheinau, Jestetten, Lottstetten). Der Bau der 1846
in Betrieb genommenen Main-Neckar-Bahn von Frankfurt nach
Heidelberg war ein Gemeinschaftsprojekt Badens, Preußens und
Hessens. Die Main-Neckar-Bahn verfügte über eine eigene Verwaltung
mit Sitz in Darmstadt, die auch für den badischen Teil der Strecke
zuständig war. Mit Staatsvertrag vom 14. Dezember 1901 wurde die
Verwaltung auf die 1896 neu geschaffene preußisch-hessische
Gemeinschafts-Eisenbahndirektion Mainz übertragen. Auch die
Verkehrsverbindungen von Baden nach Hohenzollern und über den Rhein
in die Pfalz und nach Frankreich (v.a. Kehl-Straßburg) wurden
gemeinschaftlich gebaut. Seit der Verreichlichung der Bahn kam es
wiederholt zu Veränderungen in der Gebietsabgrenzung (Anm. 1). Die
Strecke Osterburken-Würzburg mit ihren Seitenlinien ging auf die
Reichsbahndirektion Stuttgart über, im Gegenzug übernahm die
Reichsbahndirektion Karlsruhe die Verwaltung der Murgtalbahn von
Freudenstadt bis Schönmünzach. Auf der linksrheinischen Seite
übernahm Karlsruhe zum 1. Februar 1937 den Streckenbereich um Wörth
(Wörth-Winden-Bergzabern, Wörth-Berg, Winden-Kapsweyer) von der
wenig später vollständig aufgelösten Reichsbahndirektion
Ludwigshafen, deren Gebiet ansonsten auf die Direktionen Mainz und
Saarbrücken aufgeteilt wurde. Die Direktion in Mainz war östlich
des Rheins u.a. zuständig für die zum Teil in badisches Gebiet
fallenden Strecken Eberbach-Babenhausen sowie
(Mannheim-)Friedrichsfeld-Weinheim-Darmstadt. Während des Zweiten
Weltkriegs verwaltete die Reichsbahndirektion Karlsruhe zeitweilig
das elsässische Streckennetz. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
gingen entsprechend der Abgrenzung der Besatzungszonen in
Südwestdeutschland Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen, die
zunächst unter alliierter Leitung gestanden hatten, im amerikanisch
besetzten Teil Badens auf die Reichsbahndirektion Stuttgart über,
wogegen die Reichsbahndirektion Karlsruhe, obwohl innerhalb der
amerikanischen Zone gelegen, für den französisch besetzten Teil
Badens zuständig blieb und zusätzlich den französisch besetzten
Teil Württembergs übernahm. Karlsruhe war außerdem bis 1952
zuständig für die zur französischen Zone gehörigen Teile des
Gebiets der Reichsbahndirektion Augsburg (Kreis Lindau). Die 1937
zu Karlsruhe gekommenen Pfälzer Strecken wurden der
Reichsbahndirektion Mainz zugewiesen, die ihre rechtsrheinischen
(zum Teil zu Baden gehörigen) Gebiete an die Frankfurter Direktion
verlor. Die in der Schweiz gelegenen Liegenschaften und
Streckenabschnitte der Bahn wurden bis 1948 von der
Eidgenossenschaft verwaltet. Im Jahr 1951 erlangten die
westdeutschen Bahnen mit der Errichtung der Deutschen Bundesbahn
ihre 1945 verloren gegangene Verwaltungseinheit wieder. Zum 1.
Januar 1953 wurden die alten Direktionsgrenzen nach dem Stand von
1938 mit geringfügigen Änderungen wiederhergestellt, wobei jedoch
Mainz für das pfälzische Netz zuständig blieb. Die letzten großen
Veränderungen in der räumlichen Zuständigkeitsabgrenzung der
Bundesbahndirektion Karlsruhe erbrachte das Jahr 1971. Zum 1. Juni
1971 übernahm Karlsruhe (zum Teil wieder) das süd- und
vorderpfälzische Netz sowie den Raum Weinheim von der jetzt
aufgelösten Bundesbahndirektion Mainz (Anm. 2). Zum 1. Januar 1994
wurde die Deutsche Bundesbahn privatisiert und erfuhr seither
zahlreiche organisatorische Veränderungen. Die zu diesem Zeitpunkt
bereits stark abgeschwächten, sich im Prinzip aber nach wie vor an
gewachsenen Verwaltungsgrenzen orientierenden
Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den Direktionen wurden
endgültig zu Gunsten einer funktionalen Gliederung aufgegeben. Die
Bundesbahndirektionen wurden aufgelöst.
Bestandsgeschichte: Bis zur
Reform der Bundesbahn mit Ablauf des Jahres 1993 gelangten nur
relativ wenige Akten der Eisenbahnverwaltung in das
Generallandesarchiv Karlsruhe (Anm. 3). Jedoch wurden einzelne
Kaufverträge zum Erwerb von Gelände im Zuge des Bahnbaus,
Unterlagen zur Grundstücksenteignung mit Urkunden-Charakter und
Staatsverträge mit benachbarten deutschen Staaten, Frankreich, der
Schweiz, dem Deutschen Reich sowie auf diese Unterlagen Bezug
habende Planbeilagen bereits ab dem Beginn des Bahnbaus 1838 bis
zur Verreichlichung der Bahn 1920 an das Generallandesarchiv
abgegeben, weil sie rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam waren
(heute in Abt. 230). Die erste Ablieferung von Akten im
eigentlichen Sinne erfolgte im Jahr 1908 und enthielt die
Personalakte von Robert Gerwig. Alle bis 1979 abgelieferten
Personalakten (sie machten den überwiegenden Teil der Ablieferungen
bis 1993 aus) wurden teilweise zum Bestand 76 gelegt (so auch die
Akte Robert Gerwig), teilweise aber lediglich in dem dazu gehörigen
Findmittel nachgewiesen und physisch zusammen mit den Sachakten zum
Bestand 421 formiert. Für diesen wurde (offenbar in den 1950er
Jahren) ein Zettelrepertorium angelegt, das bis 1979 kurrent
gehalten wurde. Der so entstandene Grundbestand 421 (Anm. 4)
umfasste zuletzt (1979) rund 37 laufende Meter. Mit dem
Personalaktenzugang 1981-1 änderte sich die Vorgehensweise. Der
Zugang blieb physisch bestehen, die Titelaufnahmen zu den Akten
wurden in das Repertorium zu Abt. 76 eingearbeitet. Die nächste
Änderung trat 1985 ein. Seit diesem Jahr blieben die einzelnen
Zugänge nicht nur lagerungsmäßig erhalten, sondern wurden über je
eigene Einlieferungsverzeichnisse oder provisorische archivische
Findmittel erschlossen; insbesondere wurden keine Personalakten
mehr in das Findmittel zu Abt. 76 nachgetragen. Bis 1993 betrug der
Gesamtumfang der im Generallandesarchiv vorhandenen Akten
(Grundbestand 421 zuzüglich aller Zugänge nach 1979) rund 47 lfd.
m; hinzu kamen etwa 1000 Pläne in zwei gesonderten Ablieferungen
(Anm. 5). Diese Menge erhöhte sich ab 1993 schlagartig. Innerhalb
weniger Jahre strömten weitere 250 m Akten, einige 10.000 Pläne,
100.000 Fotos und etwa 290.000 Mikrofilm-Datenkarten (verfilmte
Pläne) ins Archiv. Nur zu einem Teil dieser Zugänge gab es eigene
Findmittel, die Mehrzahl der Akten und Pläne war nicht benutzbar.
Mit weiteren Ablieferungen von vor 1994 entstandenen Akten seitens
der heutigen Bahn AG ist zu rechnen. Im Jahr 2003 wurde mit der
Gesamterschließung der Überlieferung der Bundesbahndirektion
Karlsruhe und ihrer Vorgänger begonnen. Dabei zeigte sich, dass es
aus strukturellen Gründen nicht möglich war, alle Zugänge nach 1979
in den alten Grundbestand 421 einzuarbeiten, weil die Akten dieser
späteren Zugänge überwiegend nach dem systematischen Aktenplan der
Reichs- bzw. Bundesbahn angelegt worden waren und daher nicht in
das Ordnungsschema des alten Grundbestandes 421 nach General- und
streckenbezogenen Unterlagen eingeordnet werden konnten. Aus diesem
Grund wurde für diese Aktenzugänge (Ausnahmen s. unten) ein neuer
Grundbestand 421-1 gebildet. Der alte Bestand 421 wurde in der
Grundstruktur unverändert belassen, jedoch wurde das provisorische
Findmittel neu bearbeitet; darüber hinaus wurden alle
Personalakten-Zugänge ab 1981 in den "alten" Grundbestand 421
eingearbeitet. Ausgenommen von der Einarbeitung der Einzelzugänge
in die beiden Akten-Grundbestände wurden diejenigen Ablieferungen,
die zum Zeitpunkt des Beginns der Erschließungsarbeiten bereits
abschließend archivisch bearbeitet waren: der Personalakten-Zugang
1996-9 im Umfang von 5,5 lfd. m und der vorliegende
Sachakten-Zugang 1993-90 im Umfang von 82 lfd. m. Der Zugang
1993-90 war der einzige, zu dem zu Beginn der Gesamterschließung
eine vollständige und einigermaßen brauchbare Ablieferungsliste
vorlag. Sie verzeichnete alle Akten aus der zentral geführten
Altregistratur der Bundesbahndirektion Karlsruhe, die von Dezember
1993 bis August 1994 vom Generallandesarchiv Karlsruhe übernommen
worden waren. Diese Liste war handschriftlich angelegt worden und
enthielt zwar auch die Aktenzeichen nach dem Stand vom 1. Juli
1980, jedoch waren die Eintragungen nicht systematisch geordnet, so
dass bei der Suche nach einer Akte zu einem bestimmten Aktenzeichen
jedes Mal die gesamte Liste durchgegangen werden musste. Dennoch
wurde im Interesse einer raschen Nutzbarmachung dieser Zustand nach
der Übernahme der Unterlagen ins Generallandesarchiv beibehalten;
die Akten wurden lediglich durch die Archivangestellte Helga
Scheiler unter Anleitung von Dr. Peter Rückert auf Vollständigkeit
geprüft, endgültig signiert und verpackt. Im Sommer und Herbst 2004
wurden die Titelaufnahmen des Ablieferungsverzeichnisses zum Zugang
1993-90 durch die Archivangestellte Angelika Dagmar von Schenck
EDV-erfasst, mit einem Index versehen und nach dem für den neuen
Grundbestand 421-1 entwickelten Schema klassifiziert, so dass
künftig in diesen beiden umfangreichen Sachakten-Beständen nach
einheitlichen Kriterien recherchiert werden kann. Zugleich wurden
im Zuge der Verzeichnung zahlreiche missverständliche oder
irrtümliche Eintragungen der handschriftlichen Liste, die zumeist
auf Lesefehlern beruhten, korrigiert. Die Endbearbeitung des
Findmittels lag beim Unterzeichnenden. Die Gliederung des Zugangs
1993-90 wie auch des neuen Grundbestandes 421-1 folgt so weit wie
möglich dem letztgültigen Aktenplan der Bahn (Stand: 1. Juli 1992,
DS 140 00 01). Abweichungen waren vor allem in den Fällen
unerlässlich, in denen Akten verschiedener Registraturschichten zu
einem geordneten Ganzen integriert werden mussten. Das betrifft vor
allem die Hauptgruppen G (bis 1992: Geräte und Werkzeuge, ab 1992:
Güterverkehr), ST (bis 1992: Stoffe, ab 1992 auch die alte Gruppe G
umfassend), T (bis 1992: Tarife, ab 1992 aufgeteilt auf die Gruppen
Personenverkehr und Güterverkehr und somit wegfallend) und V (bis
1992: Verkehr, ab 1992 reduziert auf Personenverkehr, da
Güterverkehr seither in Hauptgruppe G). Problematisch ist, dass
ein- und dasselbe mnemotechnische Aktenzeichen im Lauf der Zeit
verschiedene Inhalte annehmen konnte, nämlich vor allem in den
Hauptgruppen G (Geräte und Stoffe - Güterverkehr) und V (Verkehr -
Personenverkehr). Weil sich die Vergabe der Aktenzeichen auch auf
die Aktenführung auswirkt, war es notwendig, im vorliegenden
Findmittel die Aktengruppe V doppelt zu bilden, einmal im Sinne der
älteren Ordnung als "Verkehr" (Personen- und Güterverkehr zugleich
betreffend) und zum anderen im Sinne des letztgültigen Aktenplans
als "Personenverkehr".
Besondere Hinweise: Akten der
mittleren Verwaltungsebene zur Geschichte des badischen
Eisenbahnnetzes können wegen der häufig geänderten Abgrenzung des
regionalen Geschäftsbereichs der Bundesbahndirektion Karlsruhe bzw.
ihrer Rechtsvorgänger zu den Nachbardirektionen und deren
Vorgängern vor allem auch an folgende Archive gelangt sein: -
Staatsarchiv Ludwigsburg: Bundesbahndirektion Stuttgart; -
Landeshauptarchiv Koblenz: Bundesbahndirektion Mainz; -
Landesarchiv Speyer: Bundesbahndirektion Mainz; - Staatsarchiv
Darmstadt: Bundesbahndirektion Frankfurt - Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden: Bundesbahndirektion Frankfurt - Bundesarchiv Koblenz:
Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen
(Zusammenschluss der Eisenbahnen der Länder der französischen
Besatzungszone nach 1945); Personalakten (die Zuständigkeit für die
Archivierung der Personalakten der Deutschen Bundesbahn liegt
aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und der
Bundesbahn von 1993 zentral beim Bundesarchiv; die im
Generallandesarchiv vorhandenen Personalakten von Bahnbediensteten
stammen aus früheren Zugängen bzw. beruhen in einem Fall [Zug.
1996-9] auf einer besonderen Vereinbarung mit dem Bundesarchiv); -
Archives de l'occupation française en Allemagne et en Autriche
Colmar: Akten französischer Dienststellen zum Eisenbahnwesen in
Baden in der Besatzungszeit nach 1945. Hingewiesen sei auch auf das
Verkehrsmuseum Nürnberg und das derzeit im Aufbau befindliche
Unternehmensarchiv der Bahn AG in Berlin. Innerhalb des
Generallandesarchivs Karlsruhe befinden sich Unterlagen mit
Eisenbahnbetreffen (teilweise auch der Provenienz
Eisenbahn-Direktion) vor allem in folgenden Beständen: - 76
Dienerakten - 230 Neuere Urkunden - 233 Staatsministerium - 236
Innenministerium - 237 Finanzministerium - 337-389 Bezirks- und
Landratsämter - G Technische Pläne II Eisenbahnen - H
Gemarkungspläne - H-f Allgemeine Kartensammlung Karlsruhe, im
November 2004 Dr. Martin Stingl
Literaturauswahl zur
Behördengeschichte: Kermann, Joachim: Eisenbahn- und
Archivverwaltung, eine schwierige Partnerschaft - Ein
Erfahrungsbericht des Landesarchivs Speyer über 60 Jahre Bemühungen
um den Erhalt von eisenbahngeschichtlich bedeutsamen Unterlagen.
In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 101 (2003), S.
345-378. Rückert, Peter: Stichtag 31.12.1993. Aktenaussonderung bei
der Bundesbahndirektion Karlsruhe. In: Robert Kretzschmar (Hrsg.):
Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der
archivischen Bewertung in Baden-Württemberg (= Werkhefte der
Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 7).
Stuttgart 1997, S. 211-224. Schell, Fridolin: 110 Jahre
Eisenbahndirektion Karlsruhe. Freiburg 1982. Stiefel, Karl: Baden
1648-1952, Band II. Karlsruhe 1977, S. 1513-1542.
Anmerkungen: Anm. 1: Ohne
Anspruch auf Vollständigkeit! Anm. 2: GLA 421-1 Nr. 405 und Nr.
413. Anm. 3: GLA 450 Nr. 1222, 2010 und 2024. Anm. 4: Zugänge
1908-14, 1908-19, 1913-88, 1917-10, 1920-30, 1921-15, 1947-9,
1953-10, 1958-17, 1965-3, 1967-28, 1968-4, 1969-6, 1970-3, 1971-14,
1973-8, 1975-47, 1979-39. Anm. 5: Zusätzlich zum Grundbestand 421
(Zugänge s. Fußnote 4) handelte es sich um folgende Teilbestände:
421 Zugang 1981-1, 421 Zugang 1981-77-K, 421 Zugang 1985-71, 421
Zugang 1988-47, 421 Zugang 1990-1, 421 Zug. 1990-13-K, 421 Zugang
1990-15, 421 Zugang 1991-9 (der Zusatz "K" bezeichnet die Zugänge
an Karten und Plänen).
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 421 Zugang 1993-90
- Umfang
-
2424 Nummern
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Reichs- bzw. Bundesbehörden >> Bahn >> Eisenbahn-/Bundesbahndirektion Karlsruhe
- Bestandslaufzeit
-
1832-1992
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1832-1992
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