Bestand

KK Lünen (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Lünen wurde 1993 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2004 und 2015 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 391 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1911 bis 2013 erstrecken. Informationen zur Geschichte des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden Zum 1. April 1960 wurde der bisherige Kirchenkreis Dortmund in fünf Kirchenkreise unterteilt: Dortmund-Mitte, Dortmund-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen. Gleichzeitig bildeten diese Kirchenkreise die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund (VKK), um gemeinsame übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Rechtsvorgänger der VKK war der zum 1. April 1942 gegründete Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Dortmund. Die Evangelischen Kirchenkreise Dortmund-Mitte-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen wurden zum 1.1.2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Dortmund vereinigt. Gleichzeitig wurden die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund - Verband der Evangelischen Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Dortmund und Lünen - aufgelöst (KABl 2012, 325). Zu den Ein- und Ausgemeindungen und Gemeindegründungen die Übersicht zur Entwicklung der Dortmunder Kirchengemeinden: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Entwicklung_KGen_DO.pdf Bearbeitung und Benutzung des Bestandes Das Archiv umfasst vor allem die Überlieferung des 1960 aus dem Kirchenkreis Dortmund hervorgegangenen Kirchenkreises Lünen. Darüber hinaus befinden sich im Bestand wenige Akten, die vor das Jahr 1960 zurückreichen. Dabei handelt es sich vor allem um Ortsakten der Kirchengemeinden und um Akten zu Einrichtungen der Inneren Mission. Bei der Übernahme des Bestandes in das Landeskirchliche Archiv im Jahr 2011 wurden die Handakten von Superintendent Linnemann, die bis dahin einen eigenen Bestand bildeten, mit dem Archiv des Kirchenkreises Lünen zusammengeführt. Hans-Martin Linnemann wurde 1976 zum Superintendenten des Kirchenkreises Lünen gewählt. Vorher war er als Pfarrer der Dortmunder Reinoldi-Kirchengemeinde zugleich Synodalassessor des Kirchenkreises Dortmund-Mitte. Der Handaktenbestand dokumentiert die Mitarbeit von Linnemann in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt bei den Handakten von Superintendent Linnemann die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.238 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.238 Nr. ...". Bielefeld, November 2018

Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Lünen wurde 1993 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2004 und 2015 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 391 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1911 bis 2013 erstrecken.
Informationen zur Geschichte des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden
Zum 1. April 1960 wurde der bisherige Kirchenkreis Dortmund in fünf Kirchenkreise unterteilt: Dortmund-Mitte, Dortmund-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen. Gleichzeitig bildeten diese Kirchenkreise die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund (VKK), um gemeinsame übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Rechtsvorgänger der VKK war der zum 1. April 1942 gegründete Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Dortmund. Die Evangelischen Kirchenkreise Dortmund-Mitte-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen wurden zum 1.1.2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Dortmund vereinigt. Gleichzeitig wurden die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund - Verband der Evangelischen Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Dortmund und Lünen - aufgelöst (KABl 2012, 325).
Zu den Ein- und Ausgemeindungen und Gemeindegründungen die Übersicht zur Entwicklung der Dortmunder Kirchengemeinden: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Entwicklung_KGen_DO.pdf
Bearbeitung und Benutzung des Bestandes
Das Archiv umfasst vor allem die Überlieferung des 1960 aus dem Kirchenkreis Dortmund hervorgegangenen Kirchenkreises Lünen. Darüber hinaus befinden sich im Bestand wenige Akten, die vor das Jahr 1960 zurückreichen. Dabei handelt es sich vor allem um Ortsakten der Kirchengemeinden und um Akten zu Einrichtungen der Inneren Mission.
Bei der Übernahme des Bestandes in das Landeskirchliche Archiv im Jahr 2011 wurden die Handakten von Superintendent Linnemann, die bis dahin einen eigenen Bestand bildeten, mit dem Archiv des Kirchenkreises Lünen zusammengeführt. Hans-Martin Linnemann wurde 1976 zum Superintendenten des Kirchenkreises Lünen gewählt. Vorher war er als Pfarrer der Dortmunder Reinoldi-Kirchengemeinde zugleich Synodalassessor des Kirchenkreises Dortmund-Mitte. Der Handaktenbestand dokumentiert die Mitarbeit von Linnemann in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen.
Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt bei den Handakten von Superintendent Linnemann die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.238 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.238 Nr. ...".
Bielefeld, November 2018

Reference number of holding
4.238

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise >> KK Dortmund und Lünen

Date of creation of holding
1911 - 2013

Other object pages
Delivered via
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

This object is provided by:
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1911 - 2013

Other Objects (12)