Bestand
Amtsgerichte (bis 1968): Amtsgericht Wildungen (Bestand)
Enthält: Zivilstreitigkeiten
verschiedener Orte gegen die wald. Regierung, Verwaltungs- und
Personalakten, Testamente, Registerakten, Zwangsversteigerungen,
Vormundschaften und Fürsorgeerziehungssachen, Schuldurkunden und
(Ehe-)Kontrakte
Bestandsgeschichte: Die
Akten der Akzession 1975/27 wurden nach mehrfacher Korrespondenz
zwischen dem Amtsgericht und dem Staatsarchiv zwischen 1962 und
1973 am 15. April 1975 vom Staatsarchiv übernommen. In einem
kurzen Anschreiben des Amtsgerichts vom 28. August 1973 wurden
dem Staatsarchiv „Verwaltungsakten sowie Grundbuchrezesse,
Parzellar-Mutterrollen, Kontraktenbücher pp.“ angeboten und aus
einem Bericht der Archivinspektorin Schwarze über eine
Dienstreise ans Amtsgericht Bad Wildungen am 11. März 1964 geht
hervor, dass Kontraktenbücher, Handels- und
Genossenschaftsregister, Grundakten, Erbhöferollen,
Umlegungsakten und Rezesse, Personalakten, Generalakten,
Notariatsurkunden mit Register sowie Zivilprozess- und
Strafsachen ausgesondert werden sollten. Die Abgabeliste wurde
aus der Dienstakte herausgenommen und zusammen mit den
Abgabelisten von Acc. 1978/82 und Acc. 1984/108 zu einem
gebundenen Findmittel zusammengefasst. Ein Teil der abgegebenen
Akten wurde zum entsprechenden Bestand in Protokolle III
gegeben.
Geschichte des
Bestandsbildners: Bis zum Jahr 1850 existierten in Wildungen
zwei Gerichte: das Stadtgericht Nieder-Wildungen und das
Oberjustizamt der Eder. Erst mit der Kreisordnung vom 27. April
1850 und dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 5. Juni 1850 wurde
das Oberjustizamt und das Stadtgericht zum Kreisgericht
Nieder-Wildungen zusammengelegt. Es war damit eines von drei
Kreisgerichten für das Fürstentum Waldeck und unterstand dem
Obergericht in Korbach, das 1858 seinen Sitz nach Arolsen
verlegte. Das Kreisgericht wurde von einem Direktor geleitet,
der mindestens zwei Assessoren vorstand. Zum Bezirk des Gerichts
gehörten die folgenden Gemeinden:
Nieder-Wildungen,
Alt-Wildungen, Reitzenhagen, Reinhardshausen, Albertshausen,
Odershausen, Braunau, Bergfreiheit, Armsfeld, Hundsdorf,
Hüddingen, Frebershausen, Gellershausen, Bringhausen, Hemfurth,
Kleinern, Mehlen, Giflitz, Anraff, Wege, Mandern, Züschen,
Wellen, Bergheim, Königshagen, Böhne, Netze, Buhlen, Affoldern,
Waldeck, Berich, Nieder-Werbe, Ober-Werbe, Alraft,
Sachsen-hausen und Freienhagen.
Im Jahr
1867 übertrug das Fürstentum Waldeck-Pyrmont seine Verwaltung an
das Königreich Preußen, und im Zuge dessen wurde zum 1. Januar
1869 auch die Gerichtsorganisation den preußischen Vorgaben
angepasst. So wurden die Kreisgerichte Arolsen, Korbach,
Nieder-Wildungen und Pyrmont in Amtsgerichte umgewandelt und dem
aus dem Obergericht hervorgegangenen Kreisgericht in Arolsen
unterstellt. Zudem ging die Appellationsinstanz auf das
Appellationsgericht in Kassel über und die Revisionsinstanz vom
Obertribunal in Berlin auf das Oberappellationsgericht ebenfalls
in Berlin.
Die Amtsgerichte waren zuständig für
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten z.B. über Besitz-und
Mietverhältnisse, Streitigkeiten bis zu einem Geldwert von 100
Talern, Konkurssachen, Vormundschafts-, Depositen- sowie
Hypothekenwesen. Ebenso waren sie bei Strafsachen u.a. für die
Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens mit
Geschworenen in Untersuchungssachen zuständig und allgemein für
die Aufnahme von Klagen, Gesuchen, Anträgen und Erklärungen
jeder Art von Eingesessenen des Gerichtsbezirks und ihre
Weiterleitung an die zuständigen Gerichtsbehörden. Das
Kreisgericht war schließlich u.a. für die bürgerlichen
Streitigkeiten in erster Instanz zuständig, die nicht vor die
Amtsgerichte kamen und für die Verhandlung und Entscheidung des
Rechtsmittels der Revision und der Richtigkeitsklagen gegen
Entscheidungen der Amtsgerichte.
Eine erneute
Änderung der Gerichtsverhältnisse in Waldeck trat im Zuge der
Reichsjustizreform mit der Verordnung zur Bildung der
Amtsgerichtsbezirke 1879 in Kraft. Die drei Amtsgerichte
Arolsen, Korbach und Nieder-Wildungen wurden dem Landgericht
Kassel zugeordnet und das Kreisgericht in Arolsen wurde
aufgelöst.
Im Jahr 1930 wurde das Gerichtsgefängnis
des Amtsgerichts wegen geringer Nutzung geschlossen, jedoch
bereits drei Jahre später wieder eröffnet. Am 1. April 1931
wurde das alte Kreisgebäude, in dem das Amtsgericht und die
Stadtverwaltung untergebracht waren, mitsamt dem Grundstück zu
einem Drittel von der allgemeinen Finanzverwaltung an die
Justizverwaltung übergeben. Die Stadt behielt das Eigentum an
Gebäude und Grundstück zu zwei Dritteln.
Findmittel:
Arcinsys-Datenbank (für die Generalakten der Acc.
1975/27)
Findmittel:
Ablieferungslisten
Gebundenes Findmittel mit den
maschinenschriftlichen Ablieferungslisten der Acc. 1975/27,
1978/82 und Acc. 1984/108
Referent: Herr Dr. Petter,
Frau Laube
Zusatzinformationen:
Letzte Aktualisierung: 03.11.2017
- Bestandssignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 275 Wildungen
- Umfang
-
7,16 MM, davon 1,66 MM verzeichnet
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Amtsgerichte (Justizämter usw.) >> Amtsgerichte (bis 1968)
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Korrespondierende Archivalien: Bestand Protokolle (für Kontrakten-, Hypotheken- und Vormundschaftsbücher)
Korrespondierende Archivalien: Bestand 141 h Amtsgericht (Nieder-)Wildungen
Literatur: Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann und Meinrad Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 1989.
- Bestandslaufzeit
-
1742-ca. 1945
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1742-ca. 1945