Amtsbücher, Register und Grundbücher
Kataster (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Vorwort
Der Selektbestand "Kataster" umfasst die archivierten Katasterunterlagen der oberbayerischen Rentämter bzw. (ab 1919) Finanzämter. Das Onlinefindmittel beruht auf der Retrokonversion der diesen Bestand bisher erschließenden analogen Findmittel aus den Jahren 1974 bis 1976. Insbesondere bei den Umschreibheften mussten im Originalfindbuch fehlende Laufzeitangaben durch die Bestandslaufzeit pauschalisiert angegeben werden.
Bei den Katasterunterlagen handelt es sich im Allgemeinen um Verzeichnisse sämtlicher Flurstücke des jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichs mit beschreibenden Angaben über den Flächeninhalt, die Bodengüte, darauf befindliche bauliche Anlagen sowie die Art der Nutzung. Der Entste-hungszusammenhang besteht in dem 1808 eingeführten und in seinen Grundzügen bis heute beste-henden Steuersystem, das bezüglich der Grundsteuer auf einer Vermessung von Grund und Boden beruht.
In seinen Grundzügen entwickelte sich der Kataster in den folgenden Schritten:
1. Besitzfassionen 1808
Anstelle der aus dem Ancien Régime stammenden Steuern begründet das allgemeine Steuerprovisorium vom 13. Mai 1808 die folgenden:
" Grund- und Rustikalsteuer: auf alle unbebauten Grundstücke
" Haussteuer: auf alle bewohnten Gebäude
" Dominikalsteuer: auf alle grundherrlichen Einkünfte
" Gewerbesteuer: auf alle gewerblichen Einkünfte
In den sog. Besitzfassionen (von lat. fateri = bekennen, aussagen) musste jeder Inhaber eines Anwesens auf dem Weg der Selbsteinschätzung seinen Gesamtbesitz angeben einschließlich der bisherigen grundherrschaftlichen Leistungen, Zehntpflichten usw. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurden dazu die Anwesen eines Ortes nummeriert und in dieser Reihenfolge in den Besitzfassionen eingetragen. Gleichzeitig wurden die Landgericht ä.O. in Steuerdistrikte gegliedert, aus denen später die Steuergemeinden hervorgingen.
2. Häuser- und Rustikalsteuerkataster 1808-1810
Aus den Angaben der Besitzfassionen wurden für die einzelnen Steuerdistrikte die Häuser- und Rus-tikalsteuerkataster erstellt. Da die Angaben in den Katastern nur für den Zeitpunkt der Eintragung der Realität entsprechen, mussten die laufenden Veränderungen bei den Besitzern bzw. deren Besitzstand in sog. Kataster-Umschreibbüchern dokumentiert werden. Dort sind in chronologischer Reihenfolge die Veränderungen unter Angabe der betreffenden Nummer der Besitzungen im Kataster eingetragen.
Neben dem Häuser- und Rustikalsteuerkataster angelegt wurden noch
" Dominikalsteuerkataster
" Gewerbesteuerkataster
3. Rustikal- und Dominikalsteuerkataster ab 1812
Im Isarkreis, ein Vorläufer des heutigen Regierungsbezirks Oberbayern, war die Landesvermessung zwischenzeitlich so weit gediehen, dass die Anfertigung eines definitiven Grundsteuerkatasters möglich war. Für 19 Landgerichte des Isarkreises und einige angrenzende Landgerichte (u.a. Aichach, Schrobenhausen) sowie für einige Städte (u.a. München) wurde der "Rustikal- und Dominikalsteuer-kataster wie auch Lagerbuch über das gesamte Grundvermögen" angelegt. Erst dieser Kataster beruhte auf einer Vermessung der Flurstücke (die u.a. in der Flurkarte dokumentiert sind) und einer Einstufung der Bodengüte in Bonitätsklassen. Durch Entschließung des Finanzministeriums vom 23. Dezember 1814 wurde die Anlegung des Rustikal- und Dominikalsteuerkatasters außerhalb des Isarkreises eingestellt.
4. Grundsteuerkataster (sog. Urkataster) 1828
Auf Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 15. August 1828 erfolgte in den Gebieten außerhalb des Isarkreises, der mit dem Rustikal- und Dominikalsteuerkataster bereits über einen definitiven Grundsteuerkataster verfügte, die Anlage des Grundsteuerkatasters. In vorbereitenden Liquidations-verhandlungen anerkannten die Anwesensbesitzer ihren jeweiligen Besitzstand sowie die damit ver-bundenen Rechte und Verbindlichkeiten, worüber Protokolle (sog. Liquidationsprotokolle) geführt wurden. Auf dieser Grundlage erstellte die Steuer-Kataster-Kommission für jede Steuergemeinde ein "Grundsteuerkataster, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbuch". Zu jedem Kataster im engeren Sinn gehört ein Umschreibkataster mit der Eintragung der Veränderungen in zeitlicher Reihenfolge; für jede Hausnummer wurde dabei seit 1842 ein eigenes Heft angelegt. Zum Grundsteuerkataster einer jeden Steuergemeinde gehört zudem ein sog. Flächenrepertorium, in dem in fortlaufender Reihenfolge und innerhalb der Steuergemeinde nach Ortsfluren getrennt alle Grundstücke, beginnend mit Plan-Nummer 1, mit Größe und zugehöriger Haus- oder Besitznummer aufgeführt sind.
Neben den Urkatastern wurden noch angelegt:
" Fischwassersteuerkataster
" Jagdsteuerkataster
" Klein- und Blutzehntkataster
" Haussteuerkataster
5. Renoviertes Grundsteuerkataster 1852
In Vollzug des Grundsteuergesetzes vom 28. März 1852, das die 1848 erfolgte Aufhebung der Grund-lasten berücksichtigte, wurden landesweit neue Kataster angelegt. Künftig waren die Grundgefälle nicht mehr im Grundsteuerkataster enthalten, sondern in eigene Kataster ausgelagert (Neues Grundbuch über die fixierten Grundgefälle des Staates, Grundbuch zur Ablösungskasse des Staates, fortgesetztes Grundbuch, zugleich Gefällskataster, Gefällskataster). Zudem sollten im Kataster nur noch Angaben enthalten sein, die Einfluss auf die Besteuerung hatten, so dass Vermerke über "besondere Rechte und Verbindlichkeiten" entfielen. Grundlage für den "renovierten Grundsteuerkataster" bildeten im Wesentlichen die Umschreibkataster der früheren Serien. Eigene Flächenrepertorien und Umschreibhefte ergänzten die Katasterbände. In den Gebieten des früheren Isarkreises lautete die Bezeichnung nur "Grundsteuerkataster" und nicht "renovierter Grundsteuerkataster", da der Urkataster 1828 hier ja nicht angelegt worden war. Im Übrigen hatten zwischenzeitlich durchgeführte Renovationsmessungen (zweite Vermessung nach der ersten Landesaufnahme) Änderungen der Grundstücksbezeichnungen und Grundstücksgrößen ergeben. Je nach Bedarf konnten in der Folgezeit für einzelne Steuergemeinden weitere "renovierte Grundsteuerkataster" durch das Katasterbüro (Nachfolger der Steuer-Kataster-Kommission) angelegt werden.
6. Liegenschaftskataster ab 1950
In seiner bisherigen Form wurde der Grundsteuerkataster ab 1950 in Bayern durch das Liegenschaftskataster abgelöst. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg war im Zuge der Verreichlichung der Finanzverwaltung und den daraus folgenden Umstellungen im Steuerwesen (u.a. Einführung des Einheitswerts 1925) der Bedarf nach einer Neubewertung der Grundstücke entstanden. Bereits 1936 und 1938 waren vom Reichsinnenministerium Ansätze für die Anlage eines einheitlichen "Reichskatasters" ausgegangen. Nach kriegsbedingter Unterbrechung wurden die konkreten Arbeiten daran erst 1950 aufgenommen. Die Umstellung zog sich bis ca. 1970 hin. Der Liegenschaftskataster besteht aus zwei Teilen, dem Katasterkartenwerk (mit Flurkarte und Bodenschätzkarte) sowie dem Flurbuch (ähnlich dem Planrepertorium des Grundsteuerkatasters) und dem Liegenschaftsbuch (inhaltlich dem Grundsteuerkataster entsprechend, jedoch mit "Bestandsblättern" in Karteiform geführt).
München, Dezember 2016
Dr. Unger
Literatur:
August Scherl, Das Steuerkataster (Lehrbriefe für den mittleren Archivdienst 8), hrsg. von der Bayerischen Archivschule, München 1974
Josef Heider, Das bayerische Kataster - Geschichte, Inhalt und Auswertung der rentamtlichen Kataster, Lager- und Grundbücher in Bayern sowie der zugehörigen Flurkarten (Bayerische Heimatforschung 8), München-Pasing 1954
Franz Simmerding, Das alte Grundsteuerkataster und das neue Liegenschaftskataster in Bayern (Bayerisches Landesvermessungsamt - Ausbildungsvortrag Nr. 6), München 1967
Nachtrag Rentämter Landshut und Vilsbiburg (StAM, Kataster 26635-26765)
Die mit der Provenienzangabe "Finanzdirektion des Isarkreises" versehenen Steuerkataster der Rentämter Landshut und Vilsbiburg mit den Altsignaturen StALa, Rep. 43/11 und StALa, Rep. 148/1 stellen revidierte Serien dar, die an die Mittelbehörde eingesandt wurden und nicht mehr an die Unterbehörden zurückgingen. Sie sind im Staatsarchiv Landshut auf der unteren Ebene gleichfalls überliefert und wurden von der Regierung des Isarkreises (Kammer der Finanzen) bzw. von der Regierung von Niederbayern (Kammer der Finanzen) im 19. Jh. abgebeben.
- Reference number of holding
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StAM, Kataster
- Extent
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24191
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> Finanzunterbehörden >> Rentämter (1802-1919) Mögliche Selekte: Grund-, Häuser- und Gewerbesteuerkataster, Zehnt-, Fischwasser- und Jagdsteuerkataster, Rechnungen
- Provenance
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Kataster
- Date of creation of holding
-
1808-1974
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
22.04.2025, 11:00 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv München. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher, Register und Grundbücher
Associated
- Kataster
Time of origin
- 1808-1974