Amtsbücher, Register und Grundbücher | Bestand

Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster (Bestand)

Vorwort: Die ursprünglich von den Rentämtern, ab 1919 von den Finanzämtern geführten Grundsteuerkatasterunterlagen werden im Staatsarchiv Amberg nach dem Gebietsstand von 1928 [Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern, München 1928 (= Heft 109 der Beiträge zur Statistik Bayerns)] ihrem jeweiligen Bestand zugewiesen. Innerhalb des Bestands erfolgt die Reihung ortsalphabetisch nach Steuergemeinden. Am Ende schließen sich Nebenkataster (Klein- und Blutzehnt-, Fischwasser-, Jagdkataster), Haussteuerkataster und andere Sonderbände an.

Die Erstellung einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach Anlage des Häuser- und Rustikalsteuerkatasters in den Jahren 1808 bis 1810 und der 1808 einsetzenden Erstellung der Katasterpläne erfolgte auf Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 15.8.1828 (GVBl 121-168) die Anfertigung der "Grundsteuerkataster, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbücher" - kurz "Urkataster" - genannt. Dieses Urkataster enthält in den Allgemeinen Vorbemerkungen Informationen über Rechts-, Herrschafts- und Wirtschaftsverhältnisse der jeweiligen Gemeinde, im Hauptteil Angaben zu den einzelnen Anwesen bzw. Besitzungen (Besitzer, Gebäude, sämtliche Grundstücke mit Plan-Nummer, Größe, Bonitätsklasse u.a.) und im Anschluss eine Zusammenfassung der Zehnt- und Dominikalverhältnisse.

Weitere wichtige, für die unterschiedlichsten Forschungen regelmäßig herangezogene Grundsteuerkatasterunterlagen sind die "Umschreibhefte" (Einzelhefte für jedes Anwesen bzw. jede Besitz-Nummer, in die sämtliche Veränderungen chronologisch eingetragen wurden), das "Flächenrepertorium" (Anlage zum Grundsteuerkataster, in dem in fortlaufender Reihenfolge alle Grundstücke mit der zugehörigen Haus- oder Besitz-Nummer aufgeführt sind) und das "Renovierte Grundsteuerkataster" [erneuertes Kataster, in dem aufgrund des Grundsteuergesetzes vom 28.3.1852 (GVBl 165-168), das die Aufhebung der Grundlasten vom Jahr 1848 berücksichtigt, die Angaben über Grundgefälle, besondere Rechte und Verbindlichkeiten entfallen].

Das Grundsteuerkataster wurde bis in die 1960er Jahre weitergeführt. Abgelöst wurde es durch das Liegenschaftskataster [Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.1934 (RGBl I 1050-1151)], dessen Anlage in Bayern aufgrund des 2. Weltkrieges erst 1950 wieder aufgenommen wurde.

Literatur: Josef Heider, Das bayerische Kataster, München-Pasing 1954 (= Bayerische Heimatforschung Heft 8)

Bestandssignatur
Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster
Umfang
515
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> 2. Finanzunterbehörden >> Rentämter/Finanzämter Kataster (II.B.3.2.161-183)

Provenienz
Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster
Bestandslaufzeit
1836-1962

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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Amtsbücher, Register und Grundbücher

Beteiligte

  • Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster

Entstanden

  • 1836-1962

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