Amtsbücher, Register und Grundbücher | Bestand
Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster (Bestand)
Vorwort: Die
ursprünglich von den Rentämtern, ab 1919 von den Finanzämtern
geführten Grundsteuerkatasterunterlagen werden im
Staatsarchiv Amberg nach dem Gebietsstand von 1928
[Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern, München
1928 (= Heft 109 der Beiträge zur Statistik Bayerns)] ihrem
jeweiligen Bestand zugewiesen. Innerhalb des Bestands erfolgt
die Reihung ortsalphabetisch nach Steuergemeinden. Am Ende
schließen sich Nebenkataster (Klein- und Blutzehnt-,
Fischwasser-, Jagdkataster), Haussteuerkataster und andere
Sonderbände an.
Die Erstellung
einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte
Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden
Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im
Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach Anlage
des Häuser- und Rustikalsteuerkatasters in den Jahren 1808
bis 1810 und der 1808 einsetzenden Erstellung der
Katasterpläne erfolgte auf Grundlage des Grundsteuergesetzes
vom 15.8.1828 (GVBl 121-168) die Anfertigung der
"Grundsteuerkataster, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbücher"
- kurz "Urkataster" - genannt. Dieses Urkataster enthält in
den Allgemeinen Vorbemerkungen Informationen über Rechts-,
Herrschafts- und Wirtschaftsverhältnisse der jeweiligen
Gemeinde, im Hauptteil Angaben zu den einzelnen Anwesen bzw.
Besitzungen (Besitzer, Gebäude, sämtliche Grundstücke mit
Plan-Nummer, Größe, Bonitätsklasse u.a.) und im Anschluss
eine Zusammenfassung der Zehnt- und
Dominikalverhältnisse.
Weitere
wichtige, für die unterschiedlichsten Forschungen regelmäßig
herangezogene Grundsteuerkatasterunterlagen sind die
"Umschreibhefte" (Einzelhefte für jedes Anwesen bzw. jede
Besitz-Nummer, in die sämtliche Veränderungen chronologisch
eingetragen wurden), das "Flächenrepertorium" (Anlage zum
Grundsteuerkataster, in dem in fortlaufender Reihenfolge alle
Grundstücke mit der zugehörigen Haus- oder Besitz-Nummer
aufgeführt sind) und das "Renovierte Grundsteuerkataster"
[erneuertes Kataster, in dem aufgrund des Grundsteuergesetzes
vom 28.3.1852 (GVBl 165-168), das die Aufhebung der
Grundlasten vom Jahr 1848 berücksichtigt, die Angaben über
Grundgefälle, besondere Rechte und Verbindlichkeiten
entfallen].
Das Grundsteuerkataster
wurde bis in die 1960er Jahre weitergeführt. Abgelöst wurde
es durch das Liegenschaftskataster [Bodenschätzungsgesetz vom
16.10.1934 (RGBl I 1050-1151)], dessen Anlage in Bayern
aufgrund des 2. Weltkrieges erst 1950 wieder aufgenommen
wurde.
Literatur: Josef Heider, Das
bayerische Kataster, München-Pasing 1954 (= Bayerische
Heimatforschung Heft 8)
- Bestandssignatur
-
Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster
- Umfang
-
515
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> 2. Finanzunterbehörden >> Rentämter/Finanzämter Kataster (II.B.3.2.161-183)
- Provenienz
-
Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster
- Bestandslaufzeit
-
1836-1962
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
26.03.2025, 10:30 MEZ
Datenpartner
Staatsarchiv Amberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
- Amtsbücher, Register und Grundbücher
Beteiligte
- Rentamt/Finanzamt Hemau Kataster
Entstanden
- 1836-1962