Archivale
Pfgf. Friedrich bekundet, dass er auch für seine Erben gemäß der Verschreibung seines Vaters Pfgf. Stephan (Urk. von 1442 Juli 22) nun nach seiner Rückkehr aus Dänemark seine Zustimmung zum Verkauf einer ablösigen Gülte über 180 Gulden für 3600 Gulden an Hamman Ulner von Dieburg gegeben habe und keine Rechtsmittel dagegen einlegen werde.
Text/Edition: Dalberger Urkunden Bd. II Nr. 1810
- Reference number
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Stadtarchiv Worms, 159-U, Abt. 159 Nr. 430/24 Bl. 52
- Former reference number
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Abt. 159 U K 15 U 21 Bl. 52
- Further information
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Microfilm/-fiche, Digitalisierung: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9
Datumsdetails: die Visitationis Mariae
Beschreibstoff: Papier
Siegel; Zeichner: Sg.: A.
genetisches Stadium: nicht beglaubigte Abschrift (15. Jh.)
Ausstellungsort: Meisenheim
- Context
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159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)
- Holding
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159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)
- Date of creation
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1444 Juli 2.
- Other object pages
- Last update
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15.12.2023, 3:52 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Worms. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1444 Juli 2.
Other Objects (12)

Franz Pleickard Ulner von Dieburg bekundet, dass Pfgf. Christian IV. Herzog in Bayern etc. nach dem Tod seines Vaters Pfgf. Christian III. ihm und seinen Leibslehenserben das genannte Lehen der Grafschaft Veldenz zu Rümmelsheim (wie Urk. von 30.4.1558, StadtA wo Abt. 159-U Nr. 152/2), das des + Johann Thoman Ulner von Dieburg + Vater Philipp, auch für seinen Bruder Ulrich, dem + Pfgf. Wolfgang laut Vergleich und Kaufvertrag übereignet hatte, unter Vorbehalt seiner (Pfgf. Christian IV.), seiner Mannen und Rechte anderer verliehen und er den Lehnseid geleistet habe.

Pfgf. Friedrich bekundet, dass er nach dem Tod seines Vetters und Vaters Pfgf. Ottheinrich Thoman Ulner von Dieburg das Burglehen zu Alzey (Urk. von 16.7. 1450), das der + Hartmann von Albig und sein + Urahnherr Hartmann Ulner von Dieburg in Gemeinschaft von der Pfalzgrafschaft innehatten unter Vorhehalt seiner (des A.), seiner Burgmannen und Rechte anderer verliehen und dieser den Lehnseid geleistet habe.

Pfgf. Friedrich bekundet, dass als er auch für seinen Br. Pfgf. Ludwig dem Bartholomäus Forcheimer und Ritter Wolf zu Erlingen als Vormündern der Kinder des + Velten Sulzer und ihren Nachkommen für 1000 Gulden landläufiger Währung, den Gulden zu 60 Kreuzer, eine Gülte von 50 Gulden jährlich auf St. Martinstag aus den Kammern seines Landes und Fürstentums Bayern zu entrichten, wiederlösbar verkauft habe, er versprochen habe, Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg d. Ä., der sich neben anderen als Mitschuldner verbürgt und verschrieben habe - laut der Verschreibung unter gleichem Datum -, auch im Namen seines Bruders schadlos zu halten.
