- Standort
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 HV 173
- Umfang
-
107 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
-
Ill.
- Schlagwort
-
Inscriptions, Latin
Inschrift
Funde
Römerzeit
Deutschland
Bavaria (Germany)
Bayern
Regensburg
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11215142-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:48 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verzeichnis
Beteiligte
Entstanden
- 1846
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Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet

Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet

Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet
![Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey voñ deñ widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz, vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesamten Ständ, Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochlöbliche Churfürstliche Collegium abgegangene, vnd Franckfurt einkommene Schreiben : Jn welchem sie, die nunmehr Rö. Key. [et]c. auch zu Hungarn vnd Böhaimb, [et]c. Kön. May. [et]c. Keyser Ferdinandum den Andern, [et]c. als einen ordentlich angenommenen ... König zu Böhaimb, von der Stimm vnd Wahl eines Römischen Königs außzuschliessen sich bemühet](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7223f61c-a7fd-4b97-bdc5-54646d4f3b25/full/!306,450/0/default.jpg)