Gerichtsakten
Mandatum pro relaxando arresti Auseinandersetzung um die Leistung eines Eides und Arrestierung
Kläger: (2) Moses Helmstedt, kgl. bestalter Pommerscher Münzverleger und Jude aus Stettin
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar, besonders das Gewette
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Tobias Willich (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Kl. ist zu einem Termin vor dem Tribunal in seinem Prozeß gegen den Stettiner Münzkassierer Kittelmann am Freitag abend in Wismar angekommen. Nachdem er am Samstag und Sonntag den Sabbath gehalten hat, hat er am Montag sowohl seinen Prozeß als auch ein Treffen mit Hamburger Geschäftsfreunden wahrgenommen. Das Wismarer Gewett verlangt von ihm Auskunft und eidliche Bekräftigung bei Strafandrohung von 100 Rtlr, daß er und seine Geschäftsfreunde am Wochenende weder Handel getrieben noch Geld gewechselt hätten. Er verweigert die Eidesleistung und bittet Tribunal, das Gewett aufzufordern, den Arrest, den es gegen ihn verhängt hat, aufzuheben. Das Tribunal hebt den Arrest noch am selben Tag auf und warnt das Gewett vor dem Schaden, der dem Stettiner Münzwesen droht, wenn der Arrest gegen Kl. aufrechterhalten wird. Am 05.11. beschwert sich der Rat darüber, daß Kl. einen Ratsherrn beleidigt hat, da dieser ihm den Abzug aus Wismar verwehrt hat und verlangt die Bestrafung Helmstedts. Zudem habe Kl. beim Postkontor 1.000 Rtlr wechseln und damit zum Schaden der Stadt gute Münze aus Wismar abziehen wollen. Das Tribunal fordert Kl. am 10.11.1682 zur Erwiderung auf, am 08.01.1683 lehnt Kl. es ab, sich mit Bekl. gerichtlich einzulassen. Er weist seine Pässe der Pommerschen Landesregierung vor und wehrt sich dagegen, von Bekl. bei seinen Geschäften behindert zu werden. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 09.01. mit, am 16.02. bekräftigen diese ihre Beschwerden und bitten um Bestrafung des Kl.s. Am 17.02. setzt das Tribunal Kl. 6 Wochen Frist zur Erwiderung, der am 16.04. erneut alle Vorwürfe abstreitet. Am 01.05. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 29.10.1683 bestätigt das Tribunal sein Mandat zur Aufhebung des Arrestes, fordert Kl. aber auf, sich wegen des Fluchens und Geldwechsels zu verantworten und eine Kaution beim Ratsgericht zu hinterlegen. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1683
Prozessbeilagen: (7) von Notar Heino Meyer aufgenommene Befragung der Zeugen Claus Köcker und dessen Ehefrau, Johann Büther sowie Claus Ohm über das Verhalten des Kl.s am Altwismartor vom 31.10.1682; Gewettsprotokoll vom 23.10.1682; Pässe der Pommerschen Landesregierung und des Tribunals für Kl. und Lic. Willich vom 10.10.1682 und vom 26.10.1682; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.10.1682
- Archivaliensignatur
-
Stadtarchiv Wismar, (1) 1252
- Alt-/Vorsignatur
-
Wismar H 24 (W H 1 n. 24)
- Kontext
-
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
- Bestand
-
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
-
(1682) 26.10.1682-01.11.1683
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
22.05.2023, 14:47 MESZ
Datenpartner
Archiv der Hansestadt Wismar. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1682) 26.10.1682-01.11.1683