Bestand
Landgericht Hildesheim (Bestand)
Enthält: Der Bestand enthält vor allem Zivilsachen (z.T. nur Urteile), Ehescheidungen, (Prozess)Register und Justizverwaltungssachen (Verwaltungsakten, u.a. Geschäftsprüfungen bei den Amts- und Landgerichten), einzelne Prozesse sowie Entschädigungssachen, für die das Landgericht Hildesheim nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 18. September 1953 zuständig war.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Landgerichte in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Landgerichte" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g506 ).
Das Landgericht Hildesheim ist am 2. Juli 1945 wieder eröffnet worden. Vor dem Landgericht werden in erster Instanz Zivilsachen ab einem bestimmten Streitwert verhandelt sowie Strafsachen, bei denen keine Zuständigkeit der Amtsgerichte (Geldstrafe bzw. bis zu 2 Jahren Haft) gegeben ist. Außerdem bilden sie die zweite Instanz für die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte. Bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelung des Scheidungsrechtes 1977, die das Familiengericht beim Amtsgericht ansiedelte, war das Landgericht für Scheidungen und Scheidungsfolgesachen zuständig.
Räumlich war das Landgericht Hildesheim seit 1945 zuständig für folgende Amtsgerichtsbezirke: Alfeld, Bockenem (1971 aufgehoben), Burgdorf, Elze, Fallersleben (1974 zum Amtsgericht Wolfsburg, Landgerichtsbezirk Braunschweig), Gifhorn, Hildesheim, Holzminden, Lehrte (seit 1954), Meinersen (aufgehoben 1959) und Peine.
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 720 Hildesheim schließt an die Überlieferung des Bestandes des Landgerichts Hildesheim vor 1945 (Hann. 171 Hildesheim) an.
Der Gliederungspunkt 03.04 "Entschädigungskammer" enthält Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, erlassen am 18. September 1953. Auf Grund der persönlichen Informationen in den Verfahren wurden die Sperrfristen auf 100 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod des Klägers festgesetzt. Sind diese Sperrfristen nicht zu ermitteln, sind die Akten grundsätzlich 50 Jahre nach der letzten Bearbeitung gesperrt.
Die unter der Acc. 2009/127 erschlossenen Akten zur Thematik "Rückerstattung" unterliegen einer archivischen Sperrfrist von 50 Jahren nach letzter Bearbeitung in der jeweiligen Akte.
Stand: Juni 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2022)
Bearbeiter: Ruth Weiß (2014)
- Reference number of holding
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover, NLA HA, Nds. 720 Hildesheim
- Extent
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78,4
- Context
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.3 Mittlere Justizbehörden >> 1.13.8.3.1 Landgerichte
- Date of creation of holding
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1868-2020
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
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27.01.2023, 1:36 PM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1868-2020