Bestand
Regierung Marburg: Kurhessische Regierung Marburg (Bestände 19 e-l) (Bestand)
Enthält: 19 e:
Schulverwaltung, Statistik, Schulaufsicht, Lehrer,
Stellenbesetzung, Schulvermögen, Schulfinanzen, Schulbauten,
Schüler und Unterricht, Höhere -, Privat- und
Fortbildungsschulen
19 f: Allg. Verwaltungssachen,
Regierung und Bezirksdirektionen, Kreis- und Landratsämter,
Justizwesen, Fiannzwesen, Statistik und Vermessungswesen,
Post- und Nachrichtenwesen, Kulturpflege
19 g:
Staatsverfassung, Herrscherhaus, Auswärtige Beziehungen,
Staatsangehörigkeit, Pesonenstand, Wahlen zu Reichs- und
Landtagen, Gesetze und deren Publikation, Landfolge und
Domanialdienste
19 h: Öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Gesundheits- und Veterinärwesen, Judensachen
19 i: Handel und Geldwirtschaft, Zunft- und
Handwerkswesen, Gewerbe und Industrie, Handels- und
Gewerbekonzessionen, Landwirtschaftsvereine, Güterordnung und
Landeskultursachen, Acker- und Wiesenbau, Obstbau und
Spezialkulturen, Viehzucht, Landwirtschaftspolizei und
Forstwirtschaft
19 k: Bauverwaltung, Baupersonal,
Hochbau, Baupolizei, Straßenbau, Eisenbahnbau, Wasserbau,
Baumpflanzungen an Straßen und Ufern
19 l: Stadt-
und Gemeineverwaltung, öffentliche Anstalten und
Stiftungen
Bestandsgeschichte:
Nach der Annektion Kurhessens durch Preußen gelangten die
nicht mehr kurrenten Akten der kurhessischen Regierung
Marburg 1872 zunächst vorläufig und 1878 endgültig in das
Marburger Staatsarchiv. Sie bildeten dort den Bestand 19 c
(ehemaliges Regierungsarchiv Marburg), wurden in einer Kartei
verzeichnet und ohne Rücksicht auf die Behördenprovenienzen
in 43 Sachgruppen gegliedert.
Die 1867/68 an die
preußische Regierung in Kassel abgegebenen, noch kurrenten
Akten der kurhess. Regierung Marburg gelangten in den Jahren
1876-1939 in mehreren Akzessionen ins Staatsarchiv Marburg
und bildeten dort zunächst den Einheitsbestand 20 (Regierung
Marburg nach 1821); dieser wurde im Zuge der Neuverzeichnung
aufgelöst. Es entstanden die Teilbestände 19 e - 19 l nach
den ehemals bestehenden Regierungsreposituren:
19
e Schulrepositur
19 f Generalrepositur
19 g Hoheitsrepositur
19 h
Polizeirepositur
19 i Gewerberepositur
19 k Baurepositur
19 l Kommunal- und
Institutenrepositur.
Die Regierungsakten der
kurhessischen Zeit wurden dem Bestand 19 c entnommen und
ebenfalls neu verzeichnet, sodass im Bestand 19 e-l alle
festgestellten Akten der kurhessischen Regierung aus den
Jahren 1821-1867 zusammengefasst sind.
Die
Teilbestände wurden nach einem gemeinsamen
Klassifikationsplan geordnet, der die Grenzen der alten
Reposituren, wo nötig, auflöste.
Geschichte des
Bestandsbildners: Die systematische Neuordnung des
kurhessischen Staatsaufbaus durch das von Kurfürst Wilhelm
II. erlassene Organisationsedikt vom 29.6.1821 ('Verordnung
die Umbildung der bisherigen Landesverwaltung betr.') setzte
für die 4 neugeschaffenen Provinzen abermals Regierungen ein,
die nunmehr jedoch reine Verwaltungsbehörden waren, sich auch
sonst in der Verteilung der Kompetenzen deutlich von den
älteren Regierungen abhoben. Das neue Kollegium für die
Regierung Marburg wurde in den Monaten Juli/August 1821
ernannt.
Die Provinz Oberhessen bestand aus dem
alten Oberfürstentum Hessen, der vor 1821 von der Regierung
Kassel mitverwalteten Grafschaft Ziegenhain und den bis 1803
kurmainzischen Ämtern Amöneburg und Neustadt. Als untere
Verwaltungsbehörden wurden im Bereich der Regierung Marburg 4
Kreisämter, die nachmaligen Landkreise Marburg, Frankenberg,
Kirchhain und Ziegenhain, eingerichtet, die nach dem Stand
von 1833 (nach Erlaß der Gemeindeordnung) 14 Städte und 247
Landgemeinden umfaßten. Von den Verschiebungen d. J. 1849/51
abgesehen blieb dieser Geschäftsbereich bis zum Ende des
Kurstaats i. J. 1866 unverändert. 1866 fielen dann die
Exklaven Treis a. d. Lumda und Gericht Katzenberg (Dörfer
Ohmes, Ruhlkirchen, Seibelsdorf und Vockenrod) an
Hessen-Darmstadt.
Die in § 59 des
Organisationsedikts umrissene Zuständigkeit der neuen
Regierung erstreckte sich auf den gesamten Bereich der
inneren Verwaltung, Hoheitswesen, Sicherheits-, Ordnungs-,
Armen-, Sitten- und Gesundheitspolizei, Gewerbe und
Landwirtschaft einschließlich des bisher dem Lehnhof bei der
Reg. Kassel zustehenden Zunft- und Konzessionswesens,
Aufsicht über Gemeinden und Stiftungen, Judensachen und
schließlich vor allem auch das bisher vom Konsistorium bzw.
dem in westphälischer Zeit neubegründeten Oberschulrat in
Kassel geleitete Schulwesen. Zum Bereich der Regierung
gehörten weiter die katholischen Kirchensachen, während für
die evangelische Kirche das neuorganisierte Konsistorium
zuständig blieb, dessen Direktor in Marburg 1823-48 der
jeweilige Regierungsdirektor war. Die Aufsicht über die
Landesuniversität Marburg war insofern mit der Regierung
verknüpft, als das Amt des landesherrlichen Kommissars bei
der Universität stets von einem der Regierungsräte (ab 1851
vom Regierungsdirektor) wahrgenommen wurde. Einer der Räte
war als Polizeireferent überdies Direktor der neugeschaffenen
Provinzialpolizeidirektion, die für die 'spezielle Leitung
der Sicherheitspolizei' in der Provinz, für die
Strafanstalten und für die gesamte Polizei in der
Provinzhauptstadt zuständig war (§ 61-63 des Edikts).
Auch die neue Regierung blieb - im Gegensatz zur
westphälischen Präfektur - eine Kollegialbehörde. Dem
Regierungsdirektor oder -präsidenten standen laut
Organisationsedikt 3-6 (in Marburg zumeist nur 3)
stimmführende, ordentliche Regierungsmitglieder, Räte oder
Assessoren, zur Seite. Unbeschadet einer wechselnden
Referatseinteilung, die sich an die mit der 'Dienstordnung
für die Regierungen' vom 28.3.1822 vorgeschriebene
Aufspaltung der Regierungsgeschäfte auf 6 Geschäftsprotokolle
anlehnen konnte, erfolgte die Beschlußfassung über alle
Vorgänge im Kollegium. Festgelegt war außer der Stellung des
Polizeireferenten die der beiden das Kollegium ergänzenden
außerordentlichen Räte, eines Geistlichen als Schulreferent
und eines Arztes (in Marburg eines Universitäts-Mediziners)
als Medizinalreferent. Die Leitung der Regierungskanzlei und
die Protokollführung in den Sitzungen oblag dem
Regierungssekretär. Für die Registratur war ein besonderer
Repositar zuständig, wobei die Aufsicht über das ältere
Regierungsarchiv einer der Räte führen sollte.
Im
Gefolge der Märzrevolution kam es, verfügt durch Gesetz vom
31.10.1848 und Verordnung vom 22.12.1848 zu einer neuen
Umgestaltung der gesamten kurhessischen Verwaltung, die
jedoch nur kurz Bestand hatte. Die aufgehobenen
Provinzialregierungen wurden durch 9 Verwaltungsbezirke
ersetzt. Den Bereich der neuen Bezirksdirektion Marburg
bildeten die nunmehrigen Verwaltungsämter Marburg, Kirchhain
und Frankenberg, während der alte Kreis Ziegenhain zum
größeren Teil als Verwaltungsamt Ziegenhain zum Bezirk
Fritzlar-Homberg, das Amt Oberaula aber zum Verwaltungsamt
Hersfeld des gleichnamigen Bezirks geschlagen wurde.
Die Verwaltung des Bezirks oblag einer Oberen
Verwaltungsbehörde, deren Leitung der allein entscheidende
Bezirksvorstand (Bezirksdirektor) innehatte, unterstützt von
(für Marburg 2) ordentlichen Referenten; zu den bisherigen
außerordentlichen Referenten trat für die von der
aufgehobenen Oberbaudirektion übernommenen Baukompetenzen
(Hochbau, Straßen- und Wasserbau) ein Baureferent, dessen
Stelle in Marburg (wie in Fritzlar) zunächst kommissarisch
von 2 Landbaumeistern gemeinsam wahrgenommen wurde. Die
Aufgaben der aufgehobenen Polizeidirektionen gingen z. T.
ebenfalls auf die Bezirke über. Der liberalen Zielsetzung der
Verwaltungsreform entsprach es, daß neben dem ernannten
Bezirksdirektor ein gewählter, für Marburg und Fritzlar aus
je 18 Mitgliedern bestehender Bezirksrat und ein von diesem
bestellter Bezirksausschuß aus 6 Mitgliedern unter Vorsitz
des Bezirksdirektors traten. Beschränkten sich die Befugnisse
des nur einmal jährlich zusammentretenden Bezirksrats auf
Einblicknahme in die gesamte Bezirksverwaltung und Stellung
'geeigneter Anträge', insbesondere Förderung von
Landwirtschaft, Gewerbe und Wohlfahrt, wozu Leih- und
Sparkassen, Ackerbau- und Handwerksschulen, Arbeits- und
Armenanstalten etc. vom Bezirk errichtet werden sollten, so
war der Bezirksausschuß eine stärker profilierte
Beschlußbehörde, der u.a. die Entscheidung über Etats- und
Finanzfragen, über Konzessionen, Preise, Beschwerden in
Zunft- und Rekrutierungssachen sowie die Aufsicht über die
Gemeindeverwaltungen oblag.
Die Neuregelung trat
mit Ernennung der Bezirksbeamten Mitte Januar 1849 in Kraft,
wurde jedoch bereits nach 2 1/2 Jahren durch die Verordnung
'die Umbildung der inneren Landesverwaltung betr.' vom
7.7.1851 weitgehend zurückgenommen. In der äußerlich
wiederhergestellten Gliederung der inneren Verwaltung v. J.
1821 blieben Elemente der 1848er Reform jedoch insofern
wirksam, als der Regierungsdirektor nunmehr ebenfalls, dem
Präfektursystem entsprechend, allein entscheidender Leiter
der Provinzialverwaltung wurde, der lediglich für die bisher
vom Bezirksausschuß wahrgenommenen Aufgaben mit den
ordentlichen Referenten zu einem Kollegium zusammentrat.
Erhalten blieb auch die Stelle des nunmehr hauptamtlichen
Baureferenten. Durch die Verordnung vom 12.11.1862 wurde dann
für den gesamten Geschäftsbereich der Regierung erneut
kollegialisches Verfahren vorgeschrieben.
Nach dem
Einmarsch der preußischen Truppen im Juni 1866 und der
Annektion Kurhessens durch Preußen blieb die Regierung
Marburg gemäß Verordnung vom 22.2.1867 zunächst in ihrer
bisherigen Form bestehen, wurde jedoch mit Errichtung der für
das gesamte vormals kurhessische Gebiet zuständigen
preußischen Regierung zu Kassel am 1.10.1867
aufgehoben.
Findmittel: Gemeinsam
klassifiziertes und veröffentlichtes Findbuch zu den
Beständen 19 e-l Kurhessische Regierung Marburg 1821-1867,
bearb. im Rahmen der Archivschule Marburg, abgeschlossen von
E. Franz, 1964.
Findmittel: 0,25 m
unverz. Rest
Findmittel:
HADIS-Datenbank (Retrokonversion des Findbuches)
Zusatzinformationen: g
45, g 578
Zusatzinformationen: e
63 - e 65, e 136, e 154, e 178, e 372, e 400, e 594, e 686 -
e 688, e 847, e 1062, e 1086, e 1094, e 1110, e 1113 - e
1119, e 1178, e 1193 - e 1216
Zusatzinformationen: i
20, i 881, i 1091
Zusatzinformationen:
Folgende Signaturen sind am 22.2.2010 unbelegt:
Zusatzinformationen: h
235
- Reference number of holding
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 19
- Extent
-
98,25 m
- Context
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Allgemeine Innere Verwaltung >> Regierungen >> Regierung Marburg
- Related materials
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Literatur: A. Lotz, Die Behördenorganisation im ehemaligen Kurhessen nach der Reform von 1821 (in: Schmoller's Jahrbuch für Gesetzgebung etc., 28/1904)
- Date of creation of holding
-
1821-1867
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.05.2024, 10:19 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1821-1867