Vertrag
Designatio Restituendorum In tribus Terminis : Vermög deß Praeliminar: und Haupt-Recess, mit lit. A. bezeichnet
- Weitere Titel
-
Designatio Oder Specificatio Restituendorum In Tribus mensibus
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.e. 134 m#Beibd.4
- VD17
-
VD17 12:195217F
- Maße
-
4°
- Umfang
-
[10] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Ill. (Holzschn.)
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt zu Mäyntz/ bey Nicolas Heyll. In Verlegung Philipps Jacob Fischers zu Franckfurt. Im Jahr 1650.
Enth. außerdem: Designatio Oder Specificatio Restituendorum In Tribus mensibus
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Franckfurt
- (wer)
-
Fischer
- (wann)
-
1650
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Mäyntz
- (wer)
-
Heyll
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10512061-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Vertrag
Beteiligte
- Fischer
- Heyll
Entstanden
- 1650
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Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden

Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden

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Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden

Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. May. May Als auch deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur-Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herrn Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14 Octobris Jm Jahr 1648. ... vnderschrieben vnd bekräfftiget auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.

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