Schuldbekenntnis

Regest: Hans Conrad Zeyhlin, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß Pfandschultheiß Johann Peter Krug und Johann Heß, Ratsverwandter, als Armenpfleger ihm wegen der Pfarr Hausen (= Unterhausen) geliehen haben 20 fl guter, genehmer Währung, wofür er hiemit quittiert. Er verspricht, dieses Kapital jährlich auf Matthiae Apostoli mit 1 Gulden zu verzinsen, erstmals 1688, und damit forzufahren, bis sie die Ablösung verlangen. Zu mehrerer Sicherheit hat er den Pflegern als Unterpfand verschrieben seine Behausung bei der Kanzlei, zwischen Hans Jacob Sing und dem Kanzleigarten stehend. Bei Säumigkeit mit Erstattung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Wiedererstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, seine Behausung anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Zins samt Kosten und Schaden völlig zufrieden gestellt sind.
Auf Begehren Hans Conrad Zeyhlins, als welcher Schreib- und Lesens ohnberichtet, subscribiert sich in seinem Namen und von seinetwegen Geschworener Ratschreiber zu Reuttlingen Philipp Schmidt.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite aber steht (eigenhändig?):
Hans Conrad Zeillin bekenn wie obsteht.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2177
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1687 Februar 24

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1687 Februar 24

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