- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[4] Bl., 246 S., [1] Bl. ; 8°
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
von dem Herrn Professor Ernesti
VD18 1063066X
- VD 18
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VD18 1063066X
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Urheber
- Erschienen
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Bayreuth : Lübeck , 1796 -
- Letzte Aktualisierung
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13.09.2024, 14:19 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Bayreuth : Lübeck , 1796 -
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Notification. Nachdem Ein Hochweiser Rath in ... Erfahrung gebracht, daß in den benachbarten Landen, unter dem dieses Jahr gewachsenen Rogken, eine Menge Mutter- und Brand-Körner vorhanden sey, ... der menschlichen Gesundheit schädlich sey ... Als wird Jedermann wohlmeinend gewarnet ... : Actum & decretum in Senatu Lubec. d. 16ten Novbr. 1770.

Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.

Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Notification. Wann die Erfahrung gelehret, wasmaßen wegen Bezahlung der hiesigen Ungelder oder Kosten, worinnen die Schiffer durch die Ballast-Böte, womit selbige ihre Schiffe auf der Rheede so weit lichten müssen, ... zeithero verschiedene Irrungen entstanden ... : Actum & publicatum in Senatu Lubecensi d. 12. Septembr. 1770.
