Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Mandat wider die Beschädigung der Ramm- und Schlamm-Pramen auf der Trave durch auf- und niedersegelnde Schiffe ... : Actum & decretum in Senatu publicatumque sub Sigillo d. 21. Octobr. 1772.
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[1] Bl.
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Bürgermeisteren und Rath der Stadt Lübeck ...
VD18 10103716
- VD 18
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VD18 10103716
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Lübeck
- Erschienen
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[S.l.] , 1772 -
- Letzte Aktualisierung
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13.09.2024, 14:16 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Beteiligte
- Lübeck
Entstanden
- [S.l.] , 1772 -
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Gemeiner Bescheid. Es hat Ein Hochweiser Rath hiemit verordnet, daß wenn hinführo das Remedium Revisionis, oder sonsten ein Remedium wider ein Decretum intimiret wird, welches ad Provocationem von einem Abspruch irgend eines Unter-Gerichts ergangen, ... die vorherigen Absprüche und Urtheile der Unter-Gerichte, ... beygeleget werden sollen : Ita decretum in Senatu d. 9. Decemb. 1772.

Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Kayserlichen und des heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit jedermänniglich, ... zu wissen: Demnach Wir, ... zur möglichen Abwendung dieses Landverderblichen Uebels, ... und besonders in dem unterm 15ten September dieses Jahrs verkündigten Edict zwar verordnet, daß alle aus der Fremde ... in diese Stadt ... weder ein- noch durchgelassen werden sollen: So haben Wir dennoch ... nachstehendes annoch weiter zu verfügen vor nöthig erachtet ... : Actum & decretum in Senatu publicatumque sub Sigillo d. 10ten Novbr. 1770.

Notification. Nachdem Ein Hochweiser Rath in ... Erfahrung gebracht, daß in den benachbarten Landen, unter dem dieses Jahr gewachsenen Rogken, eine Menge Mutter- und Brand-Körner vorhanden sey, ... der menschlichen Gesundheit schädlich sey ... Als wird Jedermann wohlmeinend gewarnet ... : Actum & decretum in Senatu Lubec. d. 16ten Novbr. 1770.

Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der ... freyen Stadt Lübeck, fügen hiemit zu wissen: Demnach leider! ... die ... pestilenzialische Seuche sich mehr und mehr verbreiten, ... Als haben Wir, ... Uns genöthiget gesehen, um solches ... Uebel von Unserer guten Stadt ... abzuhalten, sowohl Land- als besonders See-werts vorsorglich diensame Anstalten darwider vorzukehren ... : Actum et decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto Civitatis d. 15. Septembris 1770.
