Bestand
KK Minden, Gemeindeamt bzw. Kreiskirchenamt (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Der Bestand "Kreiskirchenamt Minden" umfasst 1389 Akten aus einem Zeitraum von 1882 - 2007. Der Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten der Vorgängereinrichtung, des Evangelischen Gemeindeamtes der lutherischen Stadtgemeinden und die Akten des Synodalrechners. Im Jahre 1925 wurde das Gemeindeamt der St.Marien-Kirchengemeinde zum Gemeindeamt der lutherischen Stadtgemeinden erweitert. Erster Leiter wurde der Rendant der St.Marien-Kirchengemeinde Georg Warnstorff. Prägende Persönlichkeit der Verwaltung war aber sein Nachfolger Wilhelm Vieth, der zudem auch Kreissynodalrechner war. Vieth hatte auch nicht unbedeutenden Einfluss auf die Strukturdebatte der Westfälischen Landeskirche und im Kirchenkreis Minden. Vorsitzender des Vorstands des Gemeindeamts war u.a. der Regierungsvizepräsident a.D. von Lüpke. Zu Beginn des Jahres 1971 wurde das Evangelische Gemeindeamt zum Kreiskirchenamt umgewandelt. Die Besonderheit in Minden liegt darin, das bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Altakten 1998 die Superintendentur vom Kreiskirchenamt getrennt gewesen war. Von daher bildet die Überlieferung der Superintendentur ein eigener Bestand (Best. 4.99). Erst bei der Abgabe des zweiten Teils der Überlieferung 2011 beginnt auch eine gemeinsame Aktenführung von Superintendentur und kreiskirchlicher Verwaltung. Der erste Teil des Altaktenbestandes (bis Nr. 1098) wurde mit Hilfe von Frau Veronika Welland im Landeskirchlichen Archiv verzeichnet. Die abschließende zweite Abgabe wurde 2011 - 2012 von Frau Tanja Scholz bearbeitet. Leider ließ sich bei vielen Archivalien eine Trennung nach Provenienzen nicht immer durchführen. Gerade in der Anfangszeit des Gemeindeamts sind einige Akten der Stadtgemeinden in den Bestand des Gemeindeamts geraten. Da eine Rückführung nicht sinnvoll erschien, wurde innerhalb der Klassifikation weitestgehend nach den einzelnen Kirchengemeinden differenziert. Insgesamt orientiert sich die Verzeichnung der Aktengruppe zu der Verwaltung der Stadtgemeinde an den Musteraktenplan für die Kirchengemeinden, der 1964 von Dr. Steinberg herausgeben worden war. Hinzuweisen sind noch auf die besonderen Überlieferungen zum Kirchenkampf (z.B. Handakte Rahe) sowie auf die Überlieferung zur Geschichte des Evangelischen Vereinshauses. Auch andere Vereine und Verbände, wie die Binnenschiffermission oder der Evangelische Bund, werden durch entsprechende Überlieferungen dokumentiert. Insgesamt empfiehlt es sich, die Archivbestände der jeweiligen Kirchengemeinden und der Superintendentur bei den jeweiligen Fragestellungen mit zu berücksichtigen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur oder das Registraturzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.114 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.114 Nr. ...". Bielefeld, im März 2012
- Reference number of holding
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4.114
- Context
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise >> KK Mi KK Minden
- Other object pages
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- Last update
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06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand