Archivale

Diebstahlvorwurf und Tätlichkeiten

Enthält: Michael Giersberg verklagt den Michael Rosbach und dessen Frau, dass sie seinen Sohn Godefried, der als Lehrling bei dem Wullenweber Rosbach wohnt, des Diebstahls von Wolle beschuldigten. Sie gaben vor, dass Frau Rosbach ihn ertappt hätte, als er, Hände und Taschen voll Wolle, zur Tür hinausgehen wollte. Als sie ihn anrief, habe er die Wolle in einen Schrank gesteckt. Die Klagschrift und das anschließende Verhör geben ein ausführliches, aber nicht eindeutiges Bild vom Geschehen. Als Frau Rosbach ihn zur Rede stellte, habe Godefried geantwortet, die Wolle dem Hamecher bringen zu wollen, der unten ihm Haus mit anderen zum Gelage saß. Noch am selben Abend, um 10 Uhr etwa, gingen Michael Rosbach und seine Frau zu den Giersbergs, um ihnen von dem angeblichen Diebstahl zu berichten. In das Haus Rosbachs zurückgekehrt, ergab sich dann ein heftiger Wortwechsel, bei dem der Beschuldigte die Frau seines Meisters eine Lügnerin nannte, die, nachdem sie sein Lehrgeld erhalten hatte, ihn wieder loswerden wollte. ’Nichtdesto weniger der Vatter Giersberg den Sohn in aedibus Meister Rosbach abgestraffet’. Am nächsten Morgen, als die Nachbarn zur Bruderschaftsmesse gegangen waren, erschien Frau Giersberg bei den Rosbachs, um ihren Sohn zu suchen. Bei dem Wortwechsel ging Heinrich Billig aus Lommersum, der mit Peter Pütz und Hamecher die Nacht über ’bey dem Rosbach gesoffen’ hatte, sogar mit einem Stück Feuerholz auf Frau Giersberg los und hätte sie geschlagen, wenn nicht Frau Rosbach dazwischengefahren wäre. Vater Giersberg, der hinzulief, um seine Frau zu beschützen, wurde ’du Flicker’ beschimpft. Es wäre daraufhin beinahe zu weiteren Handgreiflichkeiten gekommen, die Michael Rosbach verhinderte. Das Gericht trägt zur Klärung der Vorfälle Michael Giersberg auf, seine Klage durch weitere Zeugen als den bereits genannten Mattheis Brock zu beweisen. Gleichzeitig untersucht es im Auftrag des Fiskus die Schlägerei, die nach der durchzechten Nacht am Montag morgen, dem 7.10. zwischen Peter Pütz und Heinrich Billig im Beisein von Michael Rosbach und dem Bruder Peters, Gilles, stattgefunden hatte. Dem Heinrich Billig wird eine Brüchtenstrafe von 3 Goldgulden auferlegt. Im weiteren Verlauf ermittelt der fiskalische Anwalt auch gegen Michael Rosbach wegen angeblicher Beleidigung des Amtmanns und des Schultheißen. Der Beschuldigte leugnet dies jedoch.

Archivaliensignatur
Ge, 533
Bemerkungen
12.-17.10.1737

Bestand
Gericht
Kontext
Gericht >> 4.3 Diebstahl, Untreue, Betrug

Laufzeit
ohne Datum

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 09:58 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • ohne Datum

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