Bestand
Kirchengemeinde Dankersen (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Dankersen ist ein altes Dorf am rechten Weserufer. Bereits im 12. Jahrhundert wird eine Kapelle erwähnt, die zur Mindener Marien-Kirchengemeinde gehörte, im 14. Jahrhundert wird Dankersen als selbständige Kirchengemeinde erwähnt, gerät aber schnell wieder unter die Oberhoheit des Mindener Domkapitels bzw. des brandenburgischen Landesherrn. Erst 1617 kommt der erste eigene Pfarrer nach Dankersen, das mit der Reformation schließlich auch den Filialstatus von der Marien-Kirchengemeinde verliert. Prägend für die Kirchengemeinde wurde Pfr. Albert Lortzing, nach dem später das dortige Gemeindehaus benannt wurde. Dankersen war die einzigste von der Erweckungsbewegung geprägte Kirchengemeinde östlich der Weser. Die Kapelle erwies sich in dieser Zeit als zu klein, 1860 wurde si zur St. Peter- und Pauls-Kirche erweitert. Erwähnenswert ist weiterhin die Tätigkeit von Pfr. Betzner, der aus Protest gegen die Verabschiedung des sog. Theologinnengesetzes zur katholischen Kirche wechselte. Während das alte Archiv seit langem vermisst wird, befinden sich noch einige alte Unterlagen wie die Presbyteriumsprotokolle und Kirchenbücher bei der Kirchengemeinde. 2005 ist die Altregistratur übernommen worden. Schwerpunkt der Überlieferung ist die Gemeindearbeit, vermögensrechtliche Unterlagen sind nur wenige vorhanden. Da die Altregistratur nach dem Registraturplan der EKvW für Kirchengemeinden aus dem Jahre 1966 geführt worden waren, bildete dieser Plan die Grundlage für die Klassifikation. Der Bestand wurde 2012 von Herrn Nettingsmeyer verzeichnet. 2021 wurden einzelne Unterlagen hinzugefüht, u.a. eine Pergamenturkunde von 1617, die die Angelegenheiten des ersten eigenen Pfarrer Joachim Westermanns klärt. Er enthält 157 Archiveinheiten. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur oder das Registraturzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Zudem sind möglicheRechte Dritter wie z.B. Urheberrechte zu beachten. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.83 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.83 Nr. ...". Bielefeld, im Dezember 2021
- Bestandssignatur
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4.83
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.16. Kirchenkreis Minden
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand