Bestand

Staatsanwaltschaft Oldenburg (Bestand)

Enthält: Generalakten- und Sammelakten: Allgemeines 1858-1996 (218); Verfahrensregister 1928-1949 (138); Ermittlungs- und Strafverfahren (begonnen bis Mai 1945): Strafsachen nach dem Reichsstrafgesetzbuch 1921-1971 (94); Steuerstrafsachen, Reichsabgabenordnung u.a. 1935-1940 (5); Verstöße gegen die nationalsozialistische Gesetzgebung 1935-1956 (183); Leichensachen 1942-1944 (9); Ermittlungs- und Strafverfahren (begonnen nach Mai 1945): Nationalsozialistische Gewaltverbrechen 1936-2001 (753), u.a. Emslandlager-Prozesse 1936-1969 (131), Kriegsverbrechen an der Ostfront 1945-1996 (246), Synagogenbrandprozesse 1915-1963 (15); Revision von NS-Urteilen, Entschädigungsverfahren 1945-1959 (23); Wirtschaftsstrafsachen, v.a. Kriegswirtschaftsverordnung 1945-1955 (32); Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 1939-2017 (1375), u.a. Hochverrat etc. 1939-1970 (228); Verstöße gegen andere bundesdeutsche Gesetze 1946-2003 (156), u.a. Drogendelikte 1946-1986 (22); Straf- und Ehrengerichtsverfahren gegen Notare und Rechtsanwälte 1981-1990 (9); Auslieferungsverfahren 1988-1989 (11); Leichensachen 1945-1970 (4).

Beschreibung: Rep 946 Staatsanwaltschaft Oldenburg
Zeit: 1858-2017

Geschichte des Bestandsbildners: 1858 wurde durch das Justizverfassungsgesetz vom 29. August 1857 eine Staatsanwaltschaft eingerichtet, wobei jedes Obergericht (Oldenburg, Varel und Vechta) einen Staatsanwalt zugeordnet bekam, dem bei jedem Amtsgericht ein Polizeianwalt zur Verfügung stand. Die Staatsanwälte agierten bereits unabhängig von den Gerichten und waren nur dem Oberstaatsanwalt berichtspflichtig. 1879 wurde eine einheitliche staatsanwaltschaftliche Behörde mit dem Oberstaatsanwalt und zwei Staatsanwälten begründet, die die Amtgerichtsbezirke unter sich aufteilten, die wiederum mit fünf Amtsanwälten (in Oldenburg, Varel, Delmenhorst, Brake und Cloppenburg) Unterstützung erhielten. Die Staatsanwaltschaft bekam zudem die Gefängnisaufsicht übertragen. 1906 wurde die Behörde wieder geteilt, die Staatsanwaltschaft wurde beim Landgericht angesiedelt und bildete hier eine eigene Registratur und wurde vom Ersten Staatsanwalt geleitet (ab 1921 Oberstaatsanwalt). In der Weimarer Republik war die Personaldecke trotz steigender Straftaten dünn besetzt; die Situation wurde durch Personalunion mit der Generalstaatsanwaltschaft zusätzlich belastet.
Nach 1946 wurde die Behörde personell erheblich aufgestockt. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ist heute, wie generell im Lande, einem Landgericht, nämlich dem Landgericht Oldenburg zugeordnet und umfasst damit die Amtsgerichtsbezirke Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven. Um die Unvoreingenommenheit der Richter zu befördern, führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren bis zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer Anklageerhebung. In der gerichtlichen Hauptverhandlung vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage; gegen das Urteil kann sie Rechtsmittel einlegen. Der einzelne Staatsanwalt unterliegt der Weisung seines Vorgesetzten in Zweckmäßigkeits und Zweifelsfragen, doch wird das Weisungsrecht zurückhaltend ausgeübt. Dem Weisungsrecht des Justizministers entsprechen Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg gliedert sich in acht allgemeine Abteilungen (I-VIII) und eine Spezialabteilung (IX). Die allgemeinen Abteilungen sind den Amtsgerichtsbezirken zugeordnet. Sie werden jeweils durch eine(n) Oberstaatsanwalt/-anwältin geleitet. In den allgemeinen Abteilungen bearbeiten Staatsanwälte/innen und je ein/e Oberstaatsanwalt/anwältin allgemeine Strafsachen Erwachsener (z.B. Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Betäubungsmitteldelikte), die in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk begangen wurden, nach dem so genannten Tatortprinzip. Die Bearbeitung von Strafsachen der kleineren Kriminalität, die in diesem Bezirk begangen wurden, obliegt Amtsanwälten/-innen. In den allgemeinen Abteilungen werden in Jugenddezernaten zudem die Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bearbeitet, die in dem der Abteilung zugeordneten Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, nach dem so genannten Wohnsitzprinzip. Einige Spezialdezernate, für deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, sind unabhängig vom Tatort- bzw. Wohnsitzprinzip einzelnen allgemeinen Abteilungen zugeordnet. Hierzu zählen etwa Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Umweltstrafsachen und Heilberufssachen.

Geschichte des Bestandsbildners: In der Spezialabteilung IX ist die OK-Abteilung angesiedelt (Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Oldenburg).
Daneben ist hier angesiedelt die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, in der Straftaten der Wirtschaftskriminalität aus dem Bereich der Landgerichtsbezirke Oldenburg, Aurich und Osnabrück bearbeitet werden (Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur intensiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wurden ebenfalls in Braunschweig, Hannover und Stade eingerichtet).
In der Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen, angesiedelt in Abteilung VII, werden Verstöße gegen Futtermittel-, Fleischhygiene- und Lebensmittelvorschriften im Agrarbereich und Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften im Bereich des Tierarzneimittelverkehrs aus dem Bereich aller Landgerichtsbezirke Niedersachsens bearbeitet.

Findmittel: Archivdatenbank

Bestandssignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg, NLA OL, Rep 946
Umfang
83,9; 3010 Verzeichnungseinheiten (Stand Oktober 2018)

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.6 Justiz

Bestandslaufzeit
1858-2017

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Letzte Aktualisierung
30.01.2023, 12:35 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1858-2017

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