Urkunde

Henne Ulner v. Dieburg antwortet dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen auf sein Ersuchen, ihm wegen des begangenen Frevels, wofür ihm die Schweine w...

Reference number
344
Formal description
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg. Etwa glz. Rv.: 3a littera Henn Ulners cum responsione
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff samcztag nach sant Lucas dag a. etc. 31

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Ulner v. Dieburg antwortet dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen auf sein Ersuchen, ihm wegen des begangenen Frevels, wofür ihm die Schweine weggenommen worden seien, Bürgen zu stellen, dass er von keinem Frevel wisse, den er ihm gegenüber begangen, und ihm kein Verbot bekannt sei, das er ihm gegenüber übertreten habe. Er sei auch der Meinung, dass er (der Graf) ihm in dieser Hinsicht nichts zu verbieten habe, da ihm und seinen Eltern dieses Recht (des Schweinetriebes) schon über 100 Jahre zustehe, so dass er ihn billigerweise dabei zu belassen und nicht gewaltsam daraus zu verdrängen habe. Was seinen (des Grafen) Vorschlag betreffe, die Sache durch das Märkerding zu Gerau entscheiden zu lassen, so stelle er dem entgegen, dass Dorf und Gericht Erzhausen mit Zubehör an Wald, Wasser und Weide vom Mainzer Herrn und Stift zu Lehen gehe und deren Eigentum sei, worüber den Märkern keine Befugnis zustehe, zumal die wenigsten von ihnen wüssten, wie es um das Dorf und die Lehen gelegen sei. Er (Henne) sei jedoch bereit, die Sache vor dem Mainzer Herrn, dessen Rat oder solchen Rittern, die sie gemeinsam dazu bestellten, auszutragen. Im übrigen bitte er ihn (den Grafen) erneut, ihm das Seinige wiederzugeben, sonst müsse er ihn verklagen, dass er ihm (Henne) das Seinige weggenommen habe, obwohl er (Henne) unbesorgt vor ihm gewesen sei. Auch früher sei ihm ( Henne) durch seine (des Grafen) Leute in diesem Gericht schon schwerer Schaden zugefügt worden, den er jedoch bisher geduldig ertragen habe in der Hoffnung, er (der Graf) werde das auf einem der Schiedstage regeln. Da er aber nun merke, dass er (der Graf) ihm ein ungnädiger Herr sein wolle, so werde er auch dieses auf gelegentlichen Schiedstagen gegen ihn vorbringen müssen

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3561

Context
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Holding
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Date of creation
1431 Oktober 20

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Last update
10.09.2024, 8:33 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1431 Oktober 20

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