Urkunde

Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf seine Bitte wegen der ihm und den Erzhäusern weggenommenen Schweine, dass er ...

Archivaliensignatur
341
Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen
Bemerkungen
Am gleichen Tage antwortet Graf Johann Hartmann Ulner auf dessen Schreiben vom 17. Oktober in gleicher Weise. (Konz. ebendort, Ulner v. Dieburg)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. quinta feria post Galli a. etc. 31

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf seine Bitte wegen der ihm und den Erzhäusern weggenommenen Schweine, dass er ihnen zuvor bei einer Geldstrafe die Nutzung von Mark, Wasser und Weide verboten habe. Da sie dieses Verbot übertreten und ohne seine Erlaubnis ihre Schweine in seine Wälder getrieben hätten, habe er sie ihnen wegnehmen lassen, um dieses Vergehen zu bestrafen. Wollten sie die Schweine wieder haben, so könne das geschehen, wenn sie Bürgen dafür stellten, dass sie für diese Übertretung ausreichende Sühne leisten würden. Wegen aller von ihnen behaupteten Rechte an der Mark und den Wäldern verweise er sie nochmals an das nächste Gerauer Märkerding, das ihnen ihr Recht weisen werde

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3559

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1431 Oktober 18

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1431 Oktober 18

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