Tektonik
3.4.1. Urkunden der Notare
Dieser Sammelbestand besteht aus den überlieferten Original-Urkunden der Notare sowie den von ihnen geführten handschriftlichen Repertorien (”Rollen“). Der Bestand setzt mit Einzelstücken des 17. Jahrhunderts ein, gewinnt ab etwa 1790 eine gewisse Dichte und Flächendeckung für das Rheinland und endet mit dem 31.12.1949. Unter der einzelnen Signatur (”Notare Rep. ...) liegt sowohl die Rolle als auch die Gesamtheit der in dieser Rolle verzeichneten Urkunden. Die einzelne Urkunde wird zusätzlich mit der vom Notar vergebenen Urkundennummer zitiert und kann so im Lesesaal bestellt werden. Einige Notarsbestände der Zeit bis 1949 liegen auch heute noch in der Notarskanzlei oder im Amtsgericht, der Bestand wird deshalb in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch einen gewissen Zuwachs erhalten. Jüngere Urkunden ab 1950 bleiben bei der Justiz und gelten grundsätzlich als nicht archivwürdig. In der Regel sind sie an anderer Stelle (Grundakte, Testamentsakte, Handelsregisterakte) im Bestand des Amtsgerichts dokumentiert. Soweit Testamente und Erbverträge vor dem Amtsgericht eröffnet wurden, sind diese Urkunden seinerzeit aus dem Bestand entfernt und in die entsprechenden Akten des Amtsgerichts (Registerzeichen IV) aufgenommen worden. Unterschriftsbeglaubigungen wurden im Archiv ausgesondert, ebenso begleitende Schriftstücke, die nicht Urkundscharakter haben.
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.4. Notare/Notariatskammern
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.