Eberhard II., Württemberg, Herzog

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Graf Eberhard d. J. schreibt an die Erben des Johann von Finstingen, bei dem der sizilische Schuldbrief hinterlegt ist, daß die 33 000 Scudi bezahlt seien und der Brief an die Schuldner ausgefolgt...
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Herzog Eberhard II. tut Heinrich Schweicker, Bürger zu Sulz, auf seine Beschwerde gegen die von Sulz zu wissen, daß nach dem Freiheitsbrief (WR 13 024) zwar sein Haus steuerfrei ist, nicht aber die...
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Herzog Eberhard II. und die Stadt Göppingen als Mitschuldnerin beurkunden, vom Stifte Göppingen auf ein Jahr 400 fl. zur Bezahlung der Frau von Stollberg und ihres Sohnes erhalten zu haben.
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Graf Eberhard d. J. beurkundet, daß ihm Graf Eberhard d. Ä. statt einiger im Stuttgarter Vertrag ihm zugewiesenen Orte andere zugewiesen habe, nebst weiteren Bestimmungen.
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