Johan Sigismund Schulin
Hat mitgewirkt an:
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Verordnung, Wie es mit Anlegung der Trauer bey Sterb-Fällen und Bestättigung der Leichen gehalten werden solle : Für Das Hertzogthum Schleßwig, das Hertzogthum Holstein/ Königl. Antheils/ die...
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Königl. Allergnädigste Verordnung wegen Bestrafung derjenigen welche in der Stadt Altona die Gerichts-Diener und Stadt-Soldaten beschimpfen und sich den von ihnen zu verrichtenden Pfändungen und...
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Verordnung wegen der Handwercker auf dem Lande : Sub dato Friedensburg/ den 24sten Augusti, 1736
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Verordnung wegen gebührender Heiligung der Sonn- und anderer Feyer-Tage, und Abschaffung der bishero dabey vorgegangenen Mißbräuche/ im Hertzogthum Holstein