Johann I., Leuchtenberg, Landgraf
Wird thematisiert in:
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Kaiser Karl befiehlt der Reichsstadt Leutkirch, ihre Reichssteuer, welche am nächsten Martinstag fällig wird, an den Landgrafen Johann von Leuchtenberg zu bezahlen.
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König Wenzel gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an Hans Landgraf zu Leuchtenberg, Landvogt in Schwaben, auszuzahlen.
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Kaiser Karl gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den Landgrafen Johann von Leuchtenberg auszuzahlen.
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König Wenzel gebietet der Stadt Rottweil, die am letzten St. Martinstag verfallene Steuer an den Edlen Johann Landgraf von Leuchtenberg zu zahlen.