Urkunden

Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verzichten Hermannus, Sohn des Dietrich von Rückingen ("Ruckingen"), und die Söhne des Johannes von Buseck ("Buckeseken"), Philippus, Diemar und Hartmannus, auf ihre Ansprüche auf einige Güter zu Rodenbach ("Rodinbach"), genannt "Owa", zugunsten von Mariengreden. Das Stift überläßt ihnen die Güter gegen 10 Schillinge Erbzins, zahlbar an Martini; die eine Hälfte soll dem Ernstgenannten, die andere Hälfte den Zweitgenannten gehören; ebenso wird der Zins geteilt. Das Erbrecht bleibt jeweils beim Familienältesten. Bei zweijähriger Zinsversäumnis zahlt jeder Teil außerdem 10 Schillinge. S.: Gericht. "Acta XII. Kal. Februarii."

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Mainz, U / 1235 Januar 21 (in 13 / 280)
Formalbeschreibung
Kop. nicht vor 1270 in 13/280, Bl. 276'. - Überschrift: "Hagenowe".
Bemerkungen
Druck: HUB I Nr. 187. - Regest: Falck, Mainzer Regesten Nr. 781

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
Bestand
Urkundenbestand

Provenienz
Liebfrauen Mainz
Laufzeit
21.01.1235

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 14:15 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Liebfrauen Mainz

Entstanden

  • 21.01.1235

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