Urkunden
Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verzichten Hermannus, Sohn des Dietrich von Rückingen ("Ruckingen"), und die Söhne des Johannes von Buseck ("Buckeseken"), Philippus, Diemar und Hartmannus, auf ihre Ansprüche auf einige Güter zu Rodenbach ("Rodinbach"), genannt "Owa", zugunsten von Mariengreden. Das Stift überläßt ihnen die Güter gegen 10 Schillinge Erbzins, zahlbar an Martini; die eine Hälfte soll dem Ernstgenannten, die andere Hälfte den Zweitgenannten gehören; ebenso wird der Zins geteilt. Das Erbrecht bleibt jeweils beim Familienältesten. Bei zweijähriger Zinsversäumnis zahlt jeder Teil außerdem 10 Schillinge. S.: Gericht. "Acta XII. Kal. Februarii."
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Mainz, U / 1235 Januar 21 (in 13 / 280)
- Formalbeschreibung
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Kop. nicht vor 1270 in 13/280, Bl. 276'. - Überschrift: "Hagenowe".
- Bemerkungen
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Druck: HUB I Nr. 187. - Regest: Falck, Mainzer Regesten Nr. 781
- Kontext
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Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
- Bestand
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Urkundenbestand
- Provenienz
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Liebfrauen Mainz
- Laufzeit
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21.01.1235
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 14:15 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Mainz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Liebfrauen Mainz
Entstanden
- 21.01.1235