Archivale

Anzeige gegen den Schlosshauptmann wegen Beleidigung und Drohung wegen eines angeblichen Betrugs

Enthält: Thomas Beyenburg erstattet Anzeige gegen den Hauptmann der Schlossbesatzung, Zinck, der ihn wegen angeblichem Betrug beleidigt und bedroht hatte. Folgendes war vorgefallen: Beyenburg hatte an den Fourier der Schlossbesatzung zwei Fässer Bier zu mutmaßlich 2 Ohm verkauf. Da er das eine Fass aber von Peter Dapper geliehen hatte und nicht sicher war, ob die beiden Fässer auch die vereinbarte Menge enthielt, versprach er, auf das Schloss zu kommen und den Inhalt noch einmal messen zu lassen. Der Fourier war damit einverstanden und gab ihm 2 Gulden Vorauszahlung. In der Zwischenzeit wollte Beyenburg und sein Nachbar Johann Jaixen bei Peter Wirth Bier holen. Dort trafen sie auch den Schlächter vom Schloss, der berichtete, der Fourier habe ihm ein Ohm Bier aus dem Bestand Beyenburgs verkauft, weil er im Begriff war abzuziehen. Nun hatte es Beyenburg eilig, seine Abmachung, die Fässer nachzumessen, zu erfüllen, (um sein Geld noch zu bekommen). Er ging, um den Küpper Johann Schmits zu holen, der auf dem Weg zum Schloss noch bei Hans Henrich eine Rute (Messtab) erbeten musste, da er selbst keine besaß. Die übrigen Anwesenden in Peter Wirths Kneipe, neben dem Schlächter noch Ludwig Janßen und Johann Brandt, die Beyenburg als Zeugen benennt, zeigen sich im Verhör vor Gericht entweder unbeteiligt oder bestätigen diese Darstellung. Auf der Burg empfing sie der Hauptmann, der Beyenburg androhte, ihn wegen des betrügerischen Bierverkaufs in das ’Hexenloch’ (d. h. den Kerker) zu werfen. Als Beyenburg (und er) dann feststellten, dass in dem einen geliehenen Fass 2 Viertel vom Ohm fehlten, verlangte der Hauptmann 10 Rtlr Strafe oder er wolle ihm die Kuh aus dem Stall wegnehmen. Den Rechtfertigungsversuch Beyenburgs ließ er nicht gelten, sondern befahl im Hinausgehen, 10 Mann sollten in Beyenburgs Haus einfallen und sich dort ’Freßen und Sauffen geben lassen’. Wohl um das zu verhindern wendet sich Beyenburg anderntags an das Gericht. . Verhörprotokoll; Gericht: Schultheiß Schreiber, Schöffen Hamecher, Jaixen und Schieffer.

Reference number
Ge, 926

Context
Gericht >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
Gericht

Date of creation
1675 Februar 20

Other object pages
Delivered via
Last update
07.03.2025, 10:00 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1675 Februar 20

Other Objects (12)