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Gebetsstätte für Muslime in Bad Cannstatt

Die Stadt Stuttgart hat von ihrem Vorkaufsrecht für ein Gebäude in Bad Cannstatt, wo eine Gebetsstätte für Muslime untergebracht ist, Gebrauch gemacht. Sie hat auf eine Räumung gegenüber der moslemischen Vereinigung geklagt und vor dem Landgericht in erster Instanz Recht bekommen. Die moslemische Vereinigung hat dagegen Berufung eingelegt. Nun ist das Urteil in zweiter Instanz vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht erfolgt. Das Urteil in erster Instanz wurde bestätigt. Die Stadt Stuttgart hat das Recht, das Gebäude zu räumen. Der ursprüngliche Kaufvertrag mit der moslemischen Vereinigung ist durch den Rücktritt der Verkäufer aufgehoben worden.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D924027/118
Former reference number
C924027/202
Extent
0:02:35; 0'02

Context
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> November 1992
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992

Provenance
S 4
Date of creation
Mittwoch, 25. November 1992

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Rights
Last update
20.01.2023, 4:50 PM CET

Data provider

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Object type

  • AV-Materialien

Associated

  • S 4

Time of origin

  • Mittwoch, 25. November 1992

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