Archivale

Kläger: Hans Christian Seyer, Zuckersieder und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Schul(t)z als Rechtsnachfolger der Firma Andreas und Johann Schultz in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1787) compulsorialium ulteriorum (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Einlassung in den Rechtsstreit und Eidesleistung über ein angeblich gegebenes Versprechen in einer bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Implorationsklage wegen der Bezahlung von 3557 Mark Banko durch den Kläger als Reststumme aus einem Geschäft mit Rohzucker; Hinweis des Klägers, dass diese Forderung durch sein Fallissement und den Vergleich unter den Gläubigern erledigt sei und ein Nachmahnungsrecht nicht bestehe; Einrede des Beklagten, dass der Kläger versprochen habe, den Rest der Schulden später zu bezahlen, wenn der Beklagte dem Vergleich unter den Gläubigern beitrete

Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Gotthard Hert. Beklagter: Dr. (Caspar Friedrich) Hofmann.- Instanzen: 1. Obergericht 1783-1785. 2. Reichskammergericht 1786-1788.- Darin: Rechnung der Firma Andreas und Johann Schultz über die gelieferte Partie Rohzucker 1772 sowie die Zession dieser Forderung 1774 an Johann Schultz; Vergleich von 1773 unter den Gläubigern des Klägers; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Göttingen von 1785 ("Rationes decidendi"); Auszug aus den "Animadversiones iuris" des Friedrich Esaias Pufendorf.

Archivaliensignatur
211-2_S 55
Alt-/Vorsignatur
S 4036
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11339 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]

Kontext
Reichskammergericht >> S
Bestand
211-2 Reichskammergericht

Laufzeit
1772-1788

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 11:56 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1772-1788

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