Sachakte

Streit um Gerichts- und Hoheitsrechte zu Deutz (Stadt Köln). Anlaß der Klage war die Verhaftung des Meisters Jost Westing (Westinck), Goldschmied und Bürger zu Deutz, in der Nacht des 20. Feb. 1579 durch die beklagten Beamten und seine Gefangenhaltung in Bensberg. Durch diese Gewalttat würden die Obrigkeitsrechte des Klägers und die Reichskontribution von der Pfandung verletzt. Der beklagte Herzog wirft seinerseits dem Kläger vor, seine Rechte als Erbvogt von Deutz mißachtet zu haben, als dieser am 28. Aug. 1578 den Goldschmied selbst verhaften, auf sein erzbischöfliches Schloß zu Brühl bringen und dort zu einer Geldstrafe von 600 Talern verurteilen ließ, davon 300 bei der Freilassung und 300 bis Lätare zahlbar. Die Gerichtsbarkeit zu Deutz liege in den Händen des vom Herzog eingesetzten Vogts und des erzbischöflichen Schultheißen. Die Gefälle aus Geldstrafen würden geteilt, wobei dem hzgl. Vogt ein Drittel zustünde. Daher habe der Herzog vom Goldschmied 200 Taler gefordert und diesen nach Urfehde am 24. Feb. 1579, bereits einen Monat vor dem RKG-Mandat, aus der Haft entlassen. Der Vogt sei ferner in Strafsachen zuständig. Um eine solche Malefizsache handle es sich hier, denn der Goldschmied sei verdächtig, entgegen dem Münzedikt zu eigenem Vorteil Silbermünzen oder rohes Silber „auf die Niederländische Heck und verbotene Münzen“ geprägt zu haben. Der beklagte Herzog könne folglich auch nicht gegen die Reichskonstitution von der Pfandung verstoßen haben, weil diese eine bürgerliche Sache voraussetze. Demgegenüber behauptet der Kläger, der hzgl. Vogt sei ein schweigender Vogt, der sowohl in bürgerlichen als auch in peinlichen Sachen „weder Gebot noch Verbot, Angriff, gefänglich Einziehen, Gefängnis... zu reden“ habe.

Enthaeltvermerke: Kläger: Elekt Gebhard von Köln Beklagter: Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg sowie seine Beamten/Befehlshaber zu Bensberg (Rheinisch-Bergischer Kr.): Kellner Weynant (von) Heimbach (auch Kellner zu Lülsdorf); Burggraf Thonies Holtzhawer und Türknecht Heinrich Breidtohr (Breidtorh) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentz Wildhelm 1578 - Gronberger (1579) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoff Reiffsteck 1576 (für den Herzog) und 1579 (für die Beamten) - Dr. Laurentius Vomelius Stapert 1579 (für alle) Prozeßart: Mandati der Pfandunngh den hinweggeführten Goltschmid zu Teütsch belanngend Instanzen: RKG 1579 - 1581 (1576 - 1581) Beweismittel: Urfehde vom 24. Feb. 1579 (Q 5). Schilderung des Tathergangs durch Gerhard von Wolfskehl, Amtmann zu Brühl und Deutz, und Gerhard Aspenschlag, Schultheiß von Deutz, vom 21. Feb. 1579 (Q 10). RKG-(Bei- )Urteil vom 2. Mai 1579 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 36 Bl., lose; Q 1 - 11.

Archivaliensignatur
AA 0627, 939 - C 431/1223

Kontext
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
Bestand
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D

Provenienz
Dummy
Laufzeit
1579 - 1581 (1576 - 1581)

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 10:19 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Beteiligte

  • Dummy

Entstanden

  • 1579 - 1581 (1576 - 1581)

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