Urkunde

Dompropst Werner, Domdekan Johann und das Domkapitel zu Mainz sowie Propst Ludwig von St. Viktor daselbst bekunden, dass die Einwohner von Zwingen...

Archivaliensignatur
4
Formalbeschreibung
Ausf. Zwingenberg, Abschr. um 1500
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Maguntie 1258 mense decembri

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dompropst Werner, Domdekan Johann und das Domkapitel zu Mainz sowie Propst Ludwig von St. Viktor daselbst bekunden, dass die Einwohner von Zwingenberg zum Anhören des Wortes Gottes und Empfang der Sakramente wegen weiter Entfernung und Lebensgefahr nur schwer zu ihrer Mutterkirche in Bensheim gelangen können. Sie gestatten daher mit Zustimmung des Erzbischofs auf Bitten des weltlichen Herrn in Zwingenberg, Graf Diethers v. Katzenelnbogen, dass in Zwingenberg eine Kirche mit Friedhof erbaut und ein eigener Priester bestellt wird. Der Mutterkirche verbleibt die Taufe und der Besuch von Seiten der Zwingenberger auf Bittgängen, die sie unter Vorantragung von Kreuzen veranstalten, zum Fest des Patrons und zur Synode, wobei sie die Synodalabgaben zu entrichten haben. Als Ersatz für entgehende Einkünfte erhält der Pfarrer in Bensheim vom Grafen einen Weinberg von zehn Joch unterhalb der Burg Auerbach, Grafenweinberg genannt. Der Pastor gibt jedoch dem Grafen diesen Weinberg zurück und erhält hierfür von diesem jährlich einen Fuder Wein. Diese Verpflichtung erlischt auch nicht bei Untergang des genannten Weinbergs oder von Zwingenberg selbst. Die Kirche, welche in Zwingenberg errichtet werden soll, wird Graf Diether so ausstatten, dass der dort residierende Geistliche wohl dabei bestehen kann und das ewige Licht zu Ehren der Heiligen hinreichend versorgt ist. Der Zwingenberger Geistliche soll durch den Bensheimer Pfarrer dem Archidiakon präsentiert werden und eine dem Ort angemessene und dem Grafen zusagende Persönlichkeit sein. Streitigkeiten zwischen dem Grafen und dem Priester in Zwingenberg entscheidet der Archidiakon. Es ist dem Zwingenberger Geistlichen untersagt, sich irgendwelche in seinem Pfarrbezirk bestehenden Rechte und Einkünfte des Domkapitels anzueignen

Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel, Propst Ludwig und Graf Diether

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Hauptstaatsarchiv München, Mz. Urkk. 3328 - mit den stark besch. Sgn. (Vom Sg. Graf Diethers nur noch einige unkenntliche Bruchstücke.); Eine zweite Ausf. lag (nach AHG NF 13, 1922 S. 174 und 183 Anm.) im Rathaus zu Bensheim; Staatsarchiv Darmstadt, Zwingenberg Kopie (um 1500); vgl. Demandt, Anfänge und Aufstieg (Nass. Ann. 63, 1952) S. 39/40.; Verzeichnet, Böhmer-Will, Mainzer Regesten XXXV, 231 (dort weitere Literatur)

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Retter, Hess. Nachrichten I S. 51

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1258 Dezember, Mainz

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1258 Dezember, Mainz

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