Tektonik

Staatliche Vermessungsämter

Überlieferungsgeschichte

Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde das öffentliche Vermessungswesen dem Geschäftskreis des Innenministeriums zugeordnet, nachdem es zuvor beim Finanzministerium ressortiert hatte. Die staatlichen Vermessungsämter unterstanden zunächst der Aufsicht der Regierungspräsidien. Rechtsgrundlage für das öffentliche Karten- und Vermessungswesen in Baden-Württemberg wurde dann das Vermessungsgesetz vom 4. Juli 1961 mit zahlreichen Änderungen in den nachfolgenden Jahren. Die staatlichen Vermessungsämter waren nun dem Landesvermessungsamt unmittelbar unterstellt. Das Innenministerium konnte einer Gemeinde auf Antrag Aufgaben eines staatlichen Vermessungsamts übertragen; als Vermessungsbehörde unterstand die Gemeinde in solchen Fällen der Fachaufsicht und dem unbeschränkten Weisungsrecht des Landesvermessungsamts. Nach der Kreisreform wurden auf Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der staatlichen Vermessungsämter vom 6. November 1973 für die 35 neuen Landkreise je ein Staatliches Vermessungsamt eingerichtet. Daneben nehmen in den größeren Städten kommunale Vermessungsämter die Aufgaben der staatlichen Vermessungsämter wahr. Zu den Aufgaben der Vermessungsämter gehören vor allem die Führung des Liegenschaftskatasters und die Bearbeitung von Katasterfortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium

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24.04.2024, 2:36 PM CEST

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