Gerichtsakten

Mandatum Auseinandersetzung um Übernahme eines Gutes

Kläger: (2) Hauptmann Johann Hermann Keding und dessen Gläubiger als Nebenkl.

Beklagter: Regierungsrat von Bohlen, seit September 1758 die Vormünder dessen Kinder

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P); Nebenkl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P), seit 1763: Dr. G.C. Mayer (A) Bekl.: Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Im Jahre 1750 hat das Tribunal es dem Bekl. freigestellt, Behrenwalde per secundum taxam" zu übernehmen. Da sich der Bekl. bisher nicht dazu geäußert hat, schlägt der Kl.vor, das Gut zu behalten, sich mit dem Bekl. binnen 3 Jahren über alle Unkosten zu einigen und ihm pro Jahr 1.000 Rtlr loco usuraum zu bezahlen. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.11.1753 dazu auf, entweder seit 1746 Rechnung über die Behrenwalder Wirtschaft abzulegen oder das Gut secundum taxam zu übernehmen. Am 21.10.1754 beschwert sich der Kl., daß der Bekl. noch nicht geantwortet habe und bittet um ein erneutes Mandat an ihn. Das Tribunal erläßt dieses am 25.10.1554, am 18.02.1755 beweist der Graf, daß er für Behrenwalde den Lehenseid geleistet habe und bittet darum, endlich die Kommission zur Wertermittlung in Gang zu setzen. Das Tribunal setzt dem Kl. am 25.02. eine 6wöchige Frist, um sich dazu zu erklären und fordert sie auf, die 1741 verordnete Kommission in Gang zu setzen. Am 19.02. beschwert sich Keding darüber, daß der Bekl. noch nicht auf das Tribunalsmandat reagiert habe. Das Tribunal verweist ihn am 25.02. auf die am selben Tag ergangene Antwort des Gerichts und fordert den Fiskal auf, den Schreiber Bohlens, Hintz, wegen Ungehorsams bei der Entgegennahme des Tribunalsmandates zu bestrafen. Am 02.04. erklärt der Anwalt der Gläubiger die Legitimation Bohlens zu den Lehen für unzureichend. Am 08.04. bittet der Kl. wegen anhaltender Krankheit um Fristverlängerung bei der Benennung der Kommissare, die ihm am 18.04. erteilt wird. Am 29.08. bringt Bohlen weitere Beweise dafür bei, daß er mit den fraglichen Gütern belehnt worden sei und fordert erneut die Durchführung der Kommission. Am 02.09. fordert das Tribunal die Kl. entsprechend auf. Am 10.10. schlägt Keding den Herrn von Mevius auf Zarrentin und den Herrn von Wakenitz auf Klevenow als Kommissare vor, das Tribunal beauftragt beide am selben Tag. Am 25.11. beschuldigt Bohlen die Kl. der Prozeßverschleppung, da die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen habe und bittet um ein Urteil. Am 02.12.1755 fordert das Tribunal die Kl. auf, binnen 6 Wochen die Kommission zur Arbeit zu bewegen. Am 06.01.1756 berichtet Anbwalt Reineke, daß Mevius und Wakenitz die Übernahme der Kommission abgelehnt hätten und bittet um Berufung des Leutnants von Platen, des Kämmerers Kempen in Stralsund und des Eigentümers Kruse zu Dambeck. Das Tribunal folgt dem Antrag am 08.01.1756, am 31.08. erklärt Reineke, daß die vorgeschlagenen Kandidaten abgelehnt hätten, das Amt zu übernehmen und bittet um die Berufung des Herrn von Lepel auf Krebsow und Wrangelsburg, des Vicesyndikus Heyn in Greifswald und des N N Böttcher d.Ä. zu Reltzow. Das Tribunal folgt dem am 01.09.1756, am 11.01.1757 beschwert sich der Bekl. darüber, daß die Kommission ihre Arbeit immer noch nicht aufgenommen habe und bittet um ein Urteil in der Sache. Das Tribunal weist die Kl. am 14.01. an, die Kommission binnen 3 Wochen in Gang zu bringen und droht mit entsprechenden Konsequenzen. Am 08.04. schildert Reineke die Probleme der Kommission und erbittet 3 wöchige Fristverlängerung, die das Tribunal am 16.02. gewährt. Am 04.04. bittet Reineke um Berufung des Kämmerers Vernow anstelle Heyns, der abgesagt habe und kündigt an, daß die Kommission nach der Saatzeit Zeugen vorladen wolle. Das Tribunal ernennt Vernow am 06.04., am 13.10. bittet Reineke, anstelle des nach Mecklenburg verreisten Böttichers einen "erfahrenen Landwirth" zu ernennen. Das Tribunal fordert ihn am 17.10.1757 auf, selbst jemanden vorzuschlagen. Am 18.09.1758 erklärt Reineke, er habe niemanden finden können und bittet, den Herrn von Wackenitz zu Passow oder Leutnant von Platen zu Velgast "ex officio" zu ernennen. Das Tribunal lehnt dies am 19.09. ab und fordert Reineke bei Strafandrohung auf, die ernannten Kommissare zur Aufnahme der Kommission zu bewegen. Am 07.10. bitten die Vormünder der Kinder Bohlens um Bestellung des Dr. Icke und des Inspektors Dieck zu Gager als Co-Kommissare und um Herausnahme der 4,5 Hufen Katzenower Antheils aus dem Kommissionsgeschäft. Das Tribunal ernennt die Co-Kommissare am 13.10. und nehmen die Katzenower Hufen aus dem Kommissionsauftrag. Am 24.11. bittet Reineke um 6wöchige Fristverlängerung wegen Krankheit Vernows und erhält sie am 25.11.1758. Am 05.11.1759 bitten die Bekl. um ein Urteil, da die Kl. die Kommission willentlich verschleppen. Das Tribunal lädt die Kl. am 13.11. auf den 04.12. zur Urteilsverkündung vor, am 03.12. bittet Reineke um weitere kriegsbedingte Befristung, da die Kommissare ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Am 14.12.1759 setzt das Tribunal den 30.07.1760 als letztmöglichen Termin zur Abgabe des Kommissionsberichts an und fordert den Anwalt der Gläubiger auf, binnen 6 Wochen nachzuweisen, daß er seine Mandanten informiert habe. Am 14.02. bringt Reineke diese Erklärung bei, am 17.07. bittet er um Fristverlängerung bis Anfang September. Das Tribunal nimmt dies am 19.07.1760 ad acta. Am 14.11.1763 bitten die Bekl. um Fortführung und Beendigung der Kommission, am selben Tag bitten sie den Greifswalder Bürgerworthalter Dittmer anstelle des Dr. Icke zum Kommissar zu bestellen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 25.11. und ernennt Dittmer. Am 06.012.1763 setzt das Tribunal Anwalt Mayer bis Ende Juli einen Termin zur Einbringung des Kommissionsberichts und kündigt an, andernfalls das Urteil vom 14.12.1759 zu bestätigen. Zudem fordert es Mayer bei 10 Rtlr Strafandrohung auf, allen Gläubigern diesen Bescheid binnen 6 Wochen bekanntzugeben. Am 10.01.1764 weist Mayer die Bekanntmachung des Bescheides nach und bittet um Mitteilung aller relevanten Aktenstücke, da ihm sein Vorgänger im Mandat nur wenig aussagekräftiges Material hinterlassen hat. Am 11.01.1765 stimmt das Tribunal dem Antrag zu und stellt es Dr. Hasse frei, sich in der Tribunalskanzlei aus den Akten zu informieren. Am 16.03.1764 teilt der Anwalt der Gläubiger mit, daß die Kommissare Lepel und Bötticher verstorben sind und bittet um Einsetzung des N N von Lilienancker zu Dargelin und den Pfandbesitzer von Zandershagen Canzow zu Kommissaren zu bestellen. Das Tribunal ernennt beide am 17.03., am selben Tag benennt Dr. Hasse die Akten, die er einzusehen wünscht. Das Tribunal stimmt dem am 20.03. zu. Am 20.04. bittet Dr. Mayer um eine Aufforderung an den Landmesser Müller aus Stralsund, den wüsten Acker bei Behrenwalde zu vermessen. Diese Aufforderung ergeht durch das Tribunal am 01.05. Am 23.06. berichten die Bekl., sie hätten den Kl.n die Auszahlung von 400 Rtlr in leichtem Gelde angeboten. Diese hätten jedoch die Annahme verweigert und damit auch die Kommission noch nicht arbeiten lassen. Die Bekl. bitten, den Kl.n jede weitere Fristverlängerung zu versagen. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am 03.07. mit. Am 24.07. berichten die Kl., daß Kommissar Lillienancker Bedingungen gestellt habe, um die Kommission zu übernehmen (u.a. keine Zeitvorgabe bei Abfassung des Kommissionsberichts) und Kommissar Kanzow gesundheitsbedingt nicht teilnehmen könne, andere, kundige Landwirte nicht zu bekommen seien. Letztendlich hat sich der Pächter des Kirchengutes Strelin, Kroose, bereiterklärt, braucht aber noch Zeit zur Durchsicht der Akten, weshalb die Kl. Fristverlängerung und förmliche Beauftragung Krooses beantragen und am 27.07. erhalten. Am 24.07. berichtet Dr. Mayer ebenfalls über die Probleme bei der Bezahlung der Kommission in leichter Münze durch die Bekl., so daß das Geld nicht ausreicht und bittet, die Bekl. zur Bezahlung wie angewiesen zu veranlassen. Das Tribunal folgt dem am 27.07. Am 05.10. berichtet Mayer, daß Lillienancker die Mitarbeit an der Kommission abgesagt habe und bittet, ihn ex officio trotzdem dazu zu verordnen. oder den Pächter Ventin zum Co-Kommissar zu ernennen. Am 17.10. ernennt das Tribunal den Landrat Lillienström zum Co-Kommissar und fordert ihn auf, die Kommission zu aktivieren. Am 30.10. bittet Dr. Mayer, nicht auf dem Termin Martini für die Beendigung der Kommission zu bestehen. Das Tribunal verlängert die Frist am 02.11. um 6 Wochen. Am 30.11. bitten die Kommissare um Verschiebung der Kommissionstätigkeit bis zum Frühjahr. Das Tribunal genehmigt dies am 04.12.1764. (6) 1. Tribunal 1753-1760"

Prozessbeilagen: (7) von Notar C. Hardrat aufgenommene Aussage des Barther Boten Peter Olthof über Ablieferung eines Mandates vom 24.11.1753; vom Lehnssekretär in Pommern C. Ridderstedt ausgestellte Erklärung über geleisteten Lehnseid des Bekl. vom 20.01.1755; von Notar Johann Friedrich Häckermann aufgenommene Erklärung des Barther Bürgers Christian Brathering vom 11.12.1754; Aussage des Greifswalder Pastors Julius Gottfried von Aeminga über den Gesundheitszustand des Kl.s vom 17.02. und 05.04.1755; Schreiben des Greifswalder Bürgermeisters Balthasar an Keding vom 05.04.1755; Auszug aus dem Schreiben des Bekl. an die Pommersche Landesregierung wegen seiner Lehen vom 21.10.1754; Bestätigung der Landesregierung für den Bekl. über erfolgte Belehnung mit Gnatzkow, Jasedow, Wiepkenhagen, Behrenwalde, Katzenow, Rekentin und des Hornschen und Netzowschen Anteils in Schlatkow vom 23.10.1754; Schreiben des J.W. v. Lepel zu Krebsow an Reineke vom 11.09.1756; Schreiben des Jacob Bötticher zu Reltzow an Reineke vom 22.01.1757; Schreiben Heyns an Reineke vom 29.03.1757; ärztliches Attest des Prof. Westphal für Kämmerer Vernow vom 20.11.1758; Erklärung J.E. Vernows vom 29.11.1759; Erklärung des Hofgerichtspedells E.F. Schmidt über Bekanntmachung eines Tribunalsmandates bei Bürgermeister von Balthasar, Prof. v. Essen, Hofrat und Prokurator Domaniorum von Santen, Hofrat Langen, Referendar Michaelis, Adjunktfiskal Linden, Sekretär Nürenberg, Advokat Illies, Sekretär Spitt als Gläubiger des Hauptmanns Keding vom 09.01.1760; Schreiben Mayers an die Gläubiger von Kedings (o.D.)mit den Reaktionen des Hofgerichtsdirektors Edler von Essen, des Hofrats von Langen und des G.B. Michaelis vom 28.12.1763, des C.G. Berger und des A. Hagemeister vom 29.12.1763, des B.E. Lasius, des A.? Odebrecht, des C. Haselberg und des N N Linde vom 30.12.1763 und von E. Michaelsen vom 31.12.1763; Verzeichnis derer Actenstücke, deren Abschrift in Untertänigkeit erbeten wird" des Dr. Hasse; Schreiben des E.P. von Lillienancker zu Dargelin an Dr. Mayer vom 26.04.1764; Schreiben des J.F. v. Kantzow zu Zandershagen an Dr. Mayer vom 21.04.1764; Schreiben des Andreas Masius zu Grubenhagen an Dr. Mayer vom 10.05.1764; Aussage des Notars C.D. Michaelsen in der Kommissionssache des Akzieseinspektors Hermann in Damgarten vs. die Frau des Landmarschalls Dechow wegen Verwaltung des Gutes Tempel vom 26.05.1764; Quittung Mayers über 133 Dukaten und 1 Rtlr vom 01.03.1764; Ladung der Kommission vom 28.08.1764; Schreiben Mayers an die Kommission vom 26.08.1764; Schreiben Lillienanckers an Kämmerer Vernow vom 29.08.1764; Erklärung Lillienanckers vom 14.04.1764

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Wismar, (1) 0513
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 589

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
06.11.1753-19.07.1760

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Letzte Aktualisierung
22.05.2023, 14:47 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 06.11.1753-19.07.1760

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