Urkunden

Mainz, 1574.07.10. (Richter Valentin Spieß). Herr Daniel Dechant, B. und Wachtmeister, macht, krank im Bett liegend, sein Testament: 1) Er hat noch vier Kinder aus seiner Ehe mit Dorothea am Leben: Agnes (oo Herrn Barthel Hack), Kaspar, Hans und Daniel; Agnes hat bereits 100 fl. vom Mutterteil und 100 fl. Ehesteuer erhalten; die gleichen Beträge erhalten auch die Geschwister. Summe: 800 fl. 2) Er hat aus seiner Ehe mit Katharina Ruckerin zwei Kinder am Leben: Katharina und Franz; diese erhalten die gleichen Beträge (je 100 fl. Mutterteil und Ehesteuer); beide sollen aus seinem Nachlaß und seiner Nahrung 2 Jahre lang unterhalten und von seiner Tochter Agnes und ihrem Mann zu guten Sitten und Tugenden treulich angewiesen werden. 3) Da er seine Tochter Agnes bei ihrer Verheiratung mit Kleidung ziemlich versehen hat, erhalten die übrigen Kinder zu ihrer Verehelichung noch je 20 Taler. 4) Dem Sohne Kaspar sollen von seinem Erbe die Schulden abgezogen werden, die er ohne Wissen und Willen des Vaters gemacht; er hat diesen Sohn gezüchtigt, hofft, daß er sich in Erinnerung daran anständig halten wird, und verzeiht ihm von Herzen. Er (der Testator) bezahlt die Schulden und hat es schon zum Teil getan. Damit die übrigen 5 Kinder deswegen keinen Schaden haben, vermacht er ihnen außerdem noch je 100 fl., im ganzen also 500 fl. besonders; auch sollen die Kleider, die Kaspar "unnötiger und übermäßiger Dinge an sich gekleidet, und verwahrlich eingeschlossen", nicht ihm allein gehören, sondern zur gemeinen Teilung gezogen werden. 5) Da zu dem von ihm etliche Jahre betriebenen Bierhandel keines seiner Kinder außer Kaspar tauglich erscheint, soll Kaspar von seinen Geschwistern ein Vierteljahr nach dem Tod des Vaters gegen 2500 fl. zu Eigentum das Haus zum Korb mit dem Plätzlein, das er vom Druckhof dazu gebrochen, erhalten, "also von dem Eck des Hinterbaus im Druckhof hinüber bis an den dagegenüberstehenden Stall, so vorhin zum Korb gehörig", samt allem zum Bierhandel gehörigen Zeug. Die Geschwister oder deren Erben behalten das Vorkaufsrecht zum gleichen Preis. Bau- und Ausbesserungsausgaben an diesem Haus sollen dem verkaufenden Teil zurückerstattet werden. 6) Alles übrige vermacht der Testator seinen genannten sechs Kindern zu gleichen Teilen. Barthel Hack und seine Frau Agnes versprechen das Testament einzuhalten. Z.: Franz Behem und Niklaus Henspeck, beide Hausmeister im Kaufhaus, Heinrich Junkher, Christoph Molsteder, Heinrich Paulus d.J., des Rats, Peter Bucel, Michael Wagener, Eisenkrämer, Stoffel Kuchlin und Kaspar Forchhundt.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Mainz, U / 1574 Juli 10 (in 5 / 5)
Formalbeschreibung
In 5 / 05, fol. 103 v.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
Bestand
Urkundenbestand

Laufzeit
10.07.1574
Provenienz
Stadtgericht Mainz

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 14:15 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Stadtgericht Mainz

Entstanden

  • 10.07.1574

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