Sachakte
Verordnung: Das Einschreiben der Geburten, Kopulationen und Todesfälle der Mennoniten in die Kirchenbücher ist nicht nur zu deren eigener Legitimation in geistlichen und weltlichen Ereignissen dienlich, sondern auch in Ansehung ihres politischen Verhältnisses notwendig (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 56/33
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1818 November 19
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1818 November 19