Sachakte

Verordnung: Das Einschreiben der Geburten, Kopulationen und Todesfälle der Mennoniten in die Kirchenbücher ist nicht nur zu deren eigener Legitimation in geistlichen und weltlichen Ereignissen dienlich, sondern auch in Ansehung ihres politischen Verhältnisses notwendig (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 56/33

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1818 November 19

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1818 November 19

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