Serie

Richtlinien für zivile Lagemeldungen in Krisenzeiten und Verteidigungsfall (RL-LagMeld)

Später auch unter dem Titel: Richtlinie für das zivile Melde- und Lagewesen im Alarm- und Verteidigungsfall.

Kontext
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 7 Zivile Verteidigung >> 72 Alarmplanung; Aufrechterhaltung der Regierungsfunktionen; Führung der Einsatzkräfte; Übungen >> 723 Führung der Einsatzkräfte
Bestand
BArch B 106 Bundesministerium des Innern

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:29 MEZ

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