Serie
Richtlinien für zivile Lagemeldungen in Krisenzeiten und Verteidigungsfall (RL-LagMeld)
Später auch unter dem Titel: Richtlinie für das zivile Melde- und Lagewesen im Alarm- und Verteidigungsfall.
- Kontext
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Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 7 Zivile Verteidigung >> 72 Alarmplanung; Aufrechterhaltung der Regierungsfunktionen; Führung der Einsatzkräfte; Übungen >> 723 Führung der Einsatzkräfte
- Bestand
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BArch B 106 Bundesministerium des Innern
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:29 MEZ
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